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Hoang Xuan Phu
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Einige Gedanken aus Anlass des Falles Trinh Xuan Thanh

 

Hoang Xuan Phu

 

Deutsche Übersetzung von Anke Friedel-Nguyen

 

Nach zehntägigen Ermittlungen und reiflicher Abwägung veröffentlichte das Auswärtige Amt der Bundesrepublik Deutschland am 2.8.2017 eine Pressemitteilung, in der konstatiert wird:

"Die Entführung des vietnamesischen Staatsangehörigen Trinh Xuan Thanh auf deutschem Boden ist ein präzedenzloser und eklatanter Verstoß gegen deutsches Recht und gegen das Völkerrecht."

"Die Bundesregierung verlangt, dass Herr Trinh Xuan Thanh unverzüglich nach Deutschland zurückreisen kann, damit der Antrag auf Auslieferung und der Antrag auf Asyl jeweils in einem rechtstaatlichen Verfahren zu Ende geprüft werden können."

 

Am darauffolgenden Nachmittag, den 3.8.2017, sagte die Sprecherin des vietnamesischen Außenministeriums, Frau Lê Thị Thu Hằng:

"In Bezug auf die Verlautbarungen des Auswärtigen Amtes der BRD um den Fall Trịnh Xuân Thanh bedaure ich die Aussagen von dessen Sprecher vom 2. August."

Ja, ein "Bedauern" über "die Aussagen des Sprechers des Auswärtigen Amtes". Als sei sie darüber beleidigt, dass die Verlautbarungen von deutscher Seite falsch oder unangemessen wären. Auf die Frage eines Journalisten: "Bestätigt Vietnam den Vorwurf, Trịnh Xuân Thanh entführt zu haben?", zitiert Frau Hằng:

"Nach der Mitteilung des Ministeriums für Öffentliche Sicherheit von Vietnam vom 31. Juli hat sich Herr Trịnh Xuân Thanh den Behörden gestellt und ein Geständnis abgelegt."

 

Das heißt, die Machthaber in Hanoi weisen den Vorwurf der deutschen Seite, Trịnh Xuân Thanh (TXT) entführt zu haben, nicht direkt zurück (denn "hat sich gestellt und ein Geständnis abgelegt" bedeutet ja nicht, dass er vorher nicht entführt worden wäre). Aber er wird auch nicht öffentlich bestätigt, und es gibt keine offiziellen Meinungsäußerungen zu diesem Vorwurf aus Deutschland. Vielleicht ist das der Grund dafür, dass der deutsche Außenminister Sigmar Gabriel (in einem in den Stuttgarter Nachrichten vom 6.8.2017 abgedruckten Interview) betonte:

"Das Verhalten der vietnamesischen Geheimdienste auf deutschem Boden ist vollkommen inakzeptabel. Ich möchte in aller Deutlichkeit sagen: So etwas tolerieren wir unter keinen Umständen. Und werden das auch so nicht stehen lassen."

 

Während die Machthaber in Hanoi sich in Schweigen hüllen, erhitzen sich die vietnamesischen Gemüter in der virtuellen Welt. Die einen kritisieren die Regierung in Hanoi, andere äußern ihre Übereinstimmung mit dieser. Die Übereinstimmung gründet sich auf dem wahrhaftigen Glauben, dass die Entführung von TXT (sofern sie erfolgt ist) für den Kampf gegen die Korruption notwendig war. Und dass der Antrieb für die Erteilung des Befehls zur Entführung von TXT lediglich in der strengen Bestrafung eines korrupten Mannes lag. Wie steht es aber mit der Rechtmäßigkeit der Entführung? "Der Zweck heiligt die Mittel." Und im übrigen: "in der ganzen Welt" wird das gemacht. Es ist doch so: Will man einen eindrucksvollen Beweis dafür liefern, dass die Entführung von Personen aus dem Ausland durch den Staat zu redlichen Zwecken eine internationale Gepflogenheit ist, und will die entsprechenden Fälle an den Fingern abzählen, so wird man nur wenige Finger in die Luft recken können. Die restlichen Finger werden unschlüssig gekrümmt ins Nirgendwo verweisen.

 

Es lohnt sich, zu erörtern, warum "ein nicht geringer Teil" der Bevölkerung die deutsche Reaktion heftig kritisiert. Man glaubt, die vietnamesische Seite handele richtig so, und die deutschen Äußerungen seien demnach falsch. Es geht so weit, dass man meint, "die Deutschen ... tolerieren und unterhalten einen Verbrecher wie Trịnh Xuân Thanh", und "die verlogene Moral der Berliner Machthaber" anklagt. Schwere Vorwürfe dieser Art werden nicht nur auf persönlichen Webseiten veröffentlicht, sondern auch in staatlichen Zeitungen, wie zum Beispiel im Artikel "Der Fall der Rückkehr und des Geständnisses von Trịnh Xuân Thanh: Handelt das Auswärtige Amt der BRD voreilig, oder ist es auf Stimmenfang?" – veröffentlicht am 18.08.2017 in der Wochenzeitung Văn nghệ (Literatur und Kunst) des Dachverbandes der Verbände für Literatur und Kunst Ho-Chi-Minh-Stadt.

 

Das Rechtsverständnis „rückständiger Gegenden“ und das deutsche Rechtsverständnis sind wahrhaftig schwer in Übereinstimmung zu bringen. Wenn man das ganze Leben unter dem Gesetz des Dschungels verbracht und sich an das wilde Benehmen der einheimischen Herrscher gewöhnt hat, dann muss man dieses Vorgehen als naturgemäß empfinden. Und demnach ist das befremdliche, prinzipienfeste Rechtsverständnis „des Westens“ schwer nachzuvollziehen. Das ist so ähnlich, als wenn ein Junge vom Dorf, der es gewohnt ist, bei seinen Streifzügen durch den Wald mit den Bäumen, die ihm im Wege stehen, kurzen Prozess zu machen, und der sich nun in eine Stadt verirrt, sich über die Verkehrsampeln beklagt, da er meint, dass sie den Verkehr behindern.

 

Würden diese Ansichten nur das Denken der einfachen Volksmasse widerspiegeln, so hätten wir ihre Meinungs- bzw. Pressefreiheit zu respektieren. Unter diesen Ansichten finden sich aber auch solche von Rechtsanwälten. Mit scheinbar sehr soliden rechtlichen Argumentationen, die aber leider falsch sind. Aus diesem Grunde schreibe ich diesen Aufsatz, um einen Austausch in Gang zu setzen in der Hoffnung, einige rechtliche Grundlagen dieser Angelegenheit deutlich zu machen und so ein besseres Verständnis und ein angemesseneres Vorgehen zu befördern.

 

Der folgende Aufsatz gliedert sich in 5 Teile.

 

Teil I, mit dem Titel "Machtbegrenzung im Rechtsstaat", beschreibt 3 besondere Fälle, die sich in Deutschland ereignet haben. Diese illustrieren die Begrenzung der Macht der höchsten Staatsorgane (I.1. Der Prozess zum Verbot der NPD), die Machtbegrenzung der Staatsbeamten (I.2. Prozess Daschner), und die Schwierigkeiten, die ein Auslieferungsantrag mit sich bringen kann (I.3. Prozess Haikel S.), in einem tatsächlichen Rechtsstaat. Anhand dieser Fälle lässt sich erkennen, dass die Behörden in Deutschland (sei es auch auf höchster Ebene) nicht tun und lassen können, was sie wollen, sondern dass sie sich streng an die gesetzlichen Regelungen halten müssen. Auf diese Weise können wir verstehen und nachvollziehen, warum die deutsche Seite das Auslieferungsbegehren gegen TXT mit solcher Vorsicht behandelt. Darüber hinaus möchten wir einige psychologische Effekte erreichen, die in Teil I.4. beschrieben werden.

 

Teil II, mit dem Titel "Eine Auslieferung ist keinesfalls einfach", benennt 4 Bedingungen des deutschen Rechts, an die eine Auslieferung geknüpft ist. Da ist die Bedingung, dass die Straftat in beiden Ländern strafbar sein muss (II.1), dass keine Todesstrafe ausgesprochen werden darf (II.2), dass dem Straftäter ein fairer Prozess gemacht werden muss (II.3), und da ist das Verbot jemanden auf Grund von politischen Aktivitäten auszuliefern (II.4). Die Analyse wird die rechtlichen Schranken aufzeigen, die es Deutschland schwerlich gestatten, dem Auslieferungsantrag gegen TXT nachzukommen.

 

Teil III, mit dem Titel "Agieren unter widrigen Umständen", trägt einige Ideen vor, wie unter schwierigen Umständen dennoch angemessen agiert werden kann, und bewertet Handlungsweisen, die in der Realität vorgenommen wurden.

 

Teil IV, mit dem Titel "Welche Rettung ist möglich?", diskutiert 4 Konzepte, die sich zur Lösung der gegenwärtigen Krise anbieten. Das sind der "Entschluss zur Ehrlichkeit" (IV.1), der "Entschluss zur Lüge" (IV.2), die "aufrichtige Reue" (IV.3), und der "Wille zum gemeinsamen Sieg" (IV.4).

 

Teil V, mit dem Titel "Wichtige Eckpunkte", trägt einige kurze Stellungnahmen zur Korruptionsbekämpfung vor (V.1), bewertet den Fall TXT (V.2) und gibt ein paar Empfehlungen an die öffentliche Meinung ab (V.3).

 

Dieser Aufsatz wird in der Art einer wissenschaftlichen Forschungsarbeit vorgetragen. Er richtet sich daher an Personen, die genug Zeit investieren können, ihn gründlich zu lesen und zu durchdenken, um die in ihm enthaltenen Botschaften zu verstehen. Er ist sehr theoretisch und trocken und nicht als Lektüre zur Unterhaltung geeignet. Der Artikel benennt nicht den Verlauf der Ereignisse und stellt auch keine Ermittlungsergebnisse vor. Und er beschränkt sich nicht allein auf den Fall TXT. Gerade deshalb trägt er den Titel "Einige Gedanken aus Anlass des Falles Trịnh Xuân Thanh", und nicht "... zum Fall Trịnh Xuân Thanh".

 

 

I.  Machtbegrenzung im Rechtsstaat

 

I.1.  Prozess zum Verbot der NPD

 

Die NPD (Nationaldemokratische Partei Deutschlands) ist eine rechtsextreme, nationalistische Partei, die 1964 gegründet wurde. Nach Einschätzung vieler Politikwissenschaftler, vieler Historiker und des Bundesverfassungsgerichts steht die NPD der NSDAP (Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei) nahe.

 

Am 30.1.2001 beantragte die Bundesregierung beim Bundesverfassungsgericht, die NPD zu verbieten. Am 30.3.2001 stellten der Bundestag und der Bundesrat unabhängig voneinander den gleichen Antrag. Diese Anträge scheiterten aber am V-Mann-Skandal, da die Beweismittel, die die Antragsteller zum Nachweis der Verfassungswidrigkeit der NPD vortrugen, überwiegend auf Informationen von V-Männern beruhten, die das Bundesamt für Verfassungsschutz in die NPD eingeschleust hatte. Im Oktober 2002 führte das Bundesverfassungsgericht einen Erörterungstermin durch, um den Einfluss der V-Männer auf die Partei festzustellen. Die Antragsteller lehnten jedoch unter dem Vorwand des Quellenschutzes ab, dem Gericht die Namen der V-Leute zu nennen. Aus diesem Grund sahen 3 (von 7) entscheidenden Richtern ein Verfahrenshindernis und nutzten ihr Einspruchsrecht um das Verfahren einzustellen. Sie begründeten dies mit einer "fehlenden Staatsferne. Dieser Begriff zeigt auf, dass gerade die V-Leute des Verfassungsschutzes (also des Staates) ihre Finger im Spiel hatten, der NPD ein verfassungswidriges Bild zu geben. Die 4 anderen Richter wollten erst im Hauptverfahren klären, welchen Einfluss die V-Leute in Bezug auf die vermutete Verfassungsfeindlichkeit der NPD ausgeübt hatten. Wenngleich Letztere in der Mehrheit waren, war das nicht ausreichend, da nach Artikel 15 Absatz 4 des Bundesverfassungsgerichts-gesetzes, eine Zweidrittelmehrheit für diesen Beschluss notwendig ist. Daher verkündete das Bundesverfassungsgericht am 18.3.2003, dass das Verfahren zum Verbot der NPD nicht weitergeführt werde.

 

Im Dezember 2012 stellte der Bundesrat wiederum einen Verbotsantrag gegen die NPD beim Bundesverfassungsgericht, nachdem die Innenminister der Länder dies übereinstimmend beschlossen hatten. Am 17.1.2017 erließ das Bundesverfassungsgericht den Beschluss, in dem festgestellt wurde, dass die NPD verfassungsfeindlich und wesensverwandt mit dem Nationalsozialismus, aber die Partei aus Sicht des Gerichts nicht in der Lage sei, die Demokratie ernsthaft zu bedrohen. Der Gerichtspräsident sagte: "Es fehlt aber derzeit an konkreten Anhaltspunkten von Gewicht, die es möglich erscheinen lassen, dass ihr Handeln zum Erfolg führt." Deshalb entschied das Bundesverfassungsgericht, dass die NPD nicht verboten wird.

 

Das Beispiel zum Scheitern des NPD-Verbots macht deutlich: Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung sind gegenüber den Urteilen des Bundesverfassungsgerichtes machtlos.

 

I.2. Prozess Daschner

 

Dies war ein Strafprozess, der sich mit dem Verdacht der  „Verleitung eines Untergebenen zu einer Straftat“ (Artikel 357 StGB) durch Wolfgang Daschner und der „Nötigung“, (Artikel 240 StGB) durch Ortwin Ennigkeit befasste. Ausgangspunkt war die Entführung und Ermordung von Jakob von Metzler (11 Jahre) im Jahr 2002 durch Magnus Gäfgen.

 

Bei seiner Festnahme gestand Magnus Gäfgen, Jakob von Metzler entführt zu haben, weigerte sich aber, preiszugeben, wo er diesen versteckt hielt. In Sorge um das Leben des Opfers beschloss Wolfgang Daschner (Stellvertretender Frankfurter Polizeipräsident), dem Entführer durch den ihm untergebenen Kriminalhauptkommissar Ortwin Ennigkeit, die Anwendung unmittelbaren Zwanges anzudrohen. Gäfgen trug vor, Ennigkeit habe ihm mit "Schmerzen, wie er sie noch nie erlebt habe" gedroht. Ein polizeilicher „Spezialist“ für derartige Maßnahmen sei schon mit dem Hubschrauber unterwegs, um die Drohung wahr zu machen. Und Gäfgen werde mit zwei "großen Negern" in eine Zelle gesperrt, die an ihm sexuelles Interesse hätten... Ennigkeit behauptete, dass es keine Drohungen mit "großen Negern" oder einem Folterspezialisten gegeben habe, und dass er nur weiterhin an das Gewissen des Entführers appelliert habe.

 

Die Drohung (sofern sie angewandt wurde) brachte jedoch nicht den erhofften Erfolg. Nachdem Gäfgen das Versteck des Opfers angegeben hatte, konnte die Polizei dort nur noch die Leiche des Jungen auffinden, der vom Entführer bereits vorher getötet worden war. Gäfgen wurde zu einer lebenslänglichen Haftstrafe verurteilt. Während er diese verbüßte, erhob er Klage gegen die beiden Polizeibeamten. Die Staatsanwaltschaft beantragte eine Verwarnung und Geldstrafe. Die Verteidigung plädierte auf Freispruch.

 

Am 20.12.2004 befand das Gericht Frankfurt am Main die beiden Angeklagten für schuldig und verhängte gegen Wolfgang Daschner eine Geldstrafe in Höhe von 10.800 Euro (90 Tagessätze zu 120 Euro) und gegen Ortwin Ennigkeit in Höhe von 3.600 Euro (60 Tagessätze zu 60 Euro). Diese Geldstrafen waren nur zu zahlen, wenn die Verurteilten sich innerhalb eines Jahres wiederum strafbar machen würden. Das oben genannte Strafmaß wird als sehr milde bewertet, da das deutsche Strafgesetzbuch für solche Rechtsverstöße eine Haftstrafe von mindestens 6 Monaten vorsieht.

 

Die verfassungsrechtliche Grundlage für das Urteil findet sich in Teil I, Artikel 1, Absatz 1 des Grundgesetzes (Deutsche Verfassung):

"Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt."

Die Verfassung der SR Vietnam von 2013 weist eine entsprechende Regelung in Artikel 20 Absatz 1 auf:

"Jeder Mensch hat das Recht auf körperliche Unversehrtheit, er wird durch das Gesetz in Bezug auf seine Gesundheit, Ehre und Menschenwürde geschützt; er darf nicht gefoltert, Gewalt ausgesetzt, zu einer Aussage gezwungen, misshandelt oder sonst irgendeiner Behandlung ausgesetzt werden, die einen Angriff auf seine körperliche Unversehrtheit, seine Gesundheit, seine Ehre oder seine Menschenwürde darstellt."

 

Die Grundlage im internationalen Recht ist die in Artikel 2 der Anti-Folter-Konvention festgelegte Regelung des "absoluten Verbots der Folter" (absolute prohibition of torture)

"(1) Jeder Vertragsstaat trifft wirksame gesetzgeberische, verwaltungsmäßige, gerichtliche oder sonstige Maßnahmen, um Folterungen in allen seiner Hoheitsgewalt unterstehenden Gebieten zu verhindern.

(2) Außergewöhnliche Umstände gleich welcher Art, sei es Krieg oder Kriegsgefahr, innenpolitische Instabilität oder ein sonstiger öffentlicher Notstand, dürfen nicht als Rechtfertigung für Folter geltend gemacht werden.

(3) Eine von einem Vorgesetzten oder einem Träger öffentlicher Gewalt erteilte Weisung darf nicht als Rechtfertigung für Folter geltend gemacht werden."

 

Die Bundesrepublik Deutschland hat die UN-Anti-Folter-Konvention am 13.10.1986 unterzeichnet und am 1.10.1990 ratifiziert. Auch Vietnam hat die Konvention am 7.11.2013 unterzeichnet und am 5.2.2015 ratifiziert.

 

Die verfassungsrechtlichen Grundlagen sind sehr ähnlich. Die Grundlagen im internationalen Recht sind auch gemeinsam. Wie kommt es dann, dass die Umsetzung in beiden Staaten so weit voneinander abweicht wie Himmel und Hölle? Dieser kosmische Abstand in der Umsetzung beruht auf einem „kleinen“ Unterschied: Die Bundesrepublik hat die Konvention ratifiziert und setzt sie nun ernsthaft um. Die SR Vietnam dagegen ist der Konvention beigetreten und hat sie ratifiziert, ohne dass das weitere Folgen hätte. Ist es so, dass das nur ein "Dienst" an der Diplomatie war? Oder müssen wir noch darauf warten, dass die Regierung eine Verordnung verabschiedet, irgendein Ministerium Durchführungsbestimmungen erlässt, weil erst dann die Konvention Anwendung finden kann?

 

Der Prozess Daschner wird hier angeführt, um sichtbar zu machen, dass die Ansichten zum rechtmäßigen Umgang mit Festgenommenen, mit Beschuldigten, Angeklagten und Häftlingen sich in Vietnam um Welten von denen in Deutschland unterscheiden. Deshalb sollten wir nicht erwarten, dass man dort selbstverständlich unser Denken und Tun akzeptieren würde. Im Gegenteil, wir sollten uns der Beschränktheit unserer Denkweise bewusst werden, um diese zu überwinden, wenn wir Teil der zivilisierten Welt werden wollen.

 

Damit diejenigen, die den Titel "Vollstreckungsbeamten der Sozialistischen Republik Vietnam" tragen, ihr eigenes Tun in der Vergangenheit und das ihrer Kameraden einer ernsthaften Prüfung unterziehen.

 

Und damit die Bevölkerung Vietnams aufwacht und einander in die Augen schaut: Sollen wir das wirklich weiter geduldig ertragen?

 

I.3. Prozess Haikel S.

 

Haikel S. ist ein tunesischer Terrorist des Islamischen Staates (IS). Unter falschem Namen kam er 2015 nach Deutschland und stellte Asylantrag. Erst im folgenden Jahr stellte man fest, dass er in der Zeit von 2003 – 2013 bereits in Deutschland gelebt hatte, vorbestraft war und dass seit 2008 nach ihm gefahndet wurde. Da er beschuldigt wurde, den Überfall auf das Nationalmuseum in Tunis am 18.3.2015 mitorganisiert zu haben (es wurden 19 ausländische Touristen, ein Polizist und ein Tunesier getötet und weitere 50 Personen verletzt), wurde er im September 2016 in Deutschland in Untersuchungshaft genommen, um seine Auslieferung an Tunesien entsprechend dem dortigen Haftbefehl abzuwarten. Schließlich wurde er wieder auf freien Fuß gesetzt, da Tunesien den Haftbefehl nicht an Deutschland übersandt hatte. Im Rahmen einer Großfahndung unter Teilnahme von 1.100 Polizisten wurde er am 1.2.2017 auf Grund des Verdachts der Vorbereitung einiger Überfälle in Deutschland im Namen des Islamischen Staates und als Kopf eines islamistischen Netzwerkes wiederum festgenommen.

 

Bei einer so überaus gefährlichen Person sind nicht nur die Regierenden in Deutschland sondern auch die deutsche Bevölkerung nicht daran interessiert, diese zu beschützen und zu verstecken. Deshalb erschien das tunesische Auslieferungsbegehren wie eine himmlische Chance, die ausgenutzt werden sollte. Im April 2017 entschied das Verwaltungsgericht, dass Haikel S. nach Tunesien ausgeliefert werden dürfe, sofern die dortige Regierung zusichert, dass er nicht mit der Todesstrafe belegt wird. Also wurde er am 22.3.2017 ins Flugzeug gesetzt, um nach Tunesien ausgeflogen zu werden. Bevor das Flugzeug startete, wurde er allerdings wieder herausgeholt. Was war der Grund? Er hatte Asylantrag gestellt (das zweite Mal), wegen der Gefahr, in Tunesien gefoltert und zur Todesstrafe verurteilt zu werden. Und sein Anwalt hatte einen Eilantrag an das Gericht gestellt, die Auslieferung zu stoppen. Da der Asylantrag noch nicht abschließend bearbeitet war, wurde die Auslieferung gestoppt. Später fällte das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main die Entscheidung: Der Asylsuchende darf nicht nach Tunesien ausgeliefert werden, da Tunesien nicht zugesichert hat, ihn nicht zum Tode zu verurteilen.

 

Diese Entscheidung hat unter den Deutschen große Unzufriedenheit und Enttäuschung hervorgerufen. Die Rechtsgrundlagen, auf die sich das Gericht bezieht, sind aber nicht zu widerlegen Zu dem Zeitpunkt, als sich TXT in Hanoi "gestellt und gestanden" hat, kämpfte die Regierung des Bundeslandes Hessen weiterhin um die Abschiebung von Haikel S. Das Innenministerium von Hessen beruft sich auf Artikel 58a Aufenthaltsgesetz, der die Abschiebung fremder Staatsbürger erlaubt, "zur Abwehr einer besonderen Gefahr für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland oder einer terroristischen Gefahr ohne vorhergehende Ausweisung". Ob sie damit erfolgreich sein wird? Das ist noch nicht sicher.

 

Dieses Beispiel zeigt, dass die deutsche Regierung nicht tun und lassen kann, was sie will, auch nicht in Fragen, die berechtigt und notwendigerweise zu lösen sind. In einem tatsächlichen Rechtsstaat wie der Bundesrepublik Deutschland kann die Regierung sich keine Entscheidungen anmaßen, die durch Gerichte zu fällen sind, und die Gerichte gründen ihre Entscheidungen ausnahmslos auf gesetzliche Vorgaben.

 

I.4. Weitere Anmerkungen

 

Wahrscheinlich sind die drei oben genannten Beispiele für viele Menschen in Vietnam schwer nachvollziehbar. Falls dem so ist, wäre das gut. Denn das Ziel von Teil I ist nicht, dass jeder der ihn liest, das versteht, sondern es soll durchaus der Eindruck von etwas schwer Verständlichem entstehen, das aber die vage Vermutung beinhaltet, dass (die Deutschen) ihre Gründe dafür haben werden. Wozu? Um dem Leser in Vietnam das Gefühl von etwas Befremdlichem zu geben, wenn er sich in eine ihm kaum vorstellbare Rechtswelt begibt. Damit er versteht, dass der Abstand zwischen der Rechtssituation in der vietnamesischen und der in der deutschen Gesellschaft sich nicht mit räumlichen Distanzen erfassen lässt (ungefähr 8.500 km Luftlinie), sondern dass ein Zeitmaß notwendig ist (gerechnet in Jahrzehnten), um die Unterschiede zwischen den beiden Rechtszivilisationen erfahrbar zu machen. Dieses Verständnis führt zu mehr Umsicht in der Kritik und Beurteilung der anderen.

 

Darüber hinaus wird dieses Gefühl des "schwer Verständlichen, das möglicherweise begründet ist" uns helfen zu erkennen, dass wir eifrig lernen, fleißig studieren müssen, um uns das für das Verständnis notwendige umfangreiche Wissen wenigstens teilweise anzueignen, und uns überzeugen, bei Google wichtige Internet-Informationen zu suchen, um auftretende Fragen zu beantworten. Zum Beispiel:

(1)   Weshalb ist es dem Deutschen Bundestag, dem Bundesrat und der Bundesregierung als den mächtigsten Staatsorganen der Bundesrepublik Deutschland nicht möglich, selbst ein Verbot der NPD auszusprechen? Warum müssen sie dies beim Bundesverfassungsgericht beantragen, das dann diese Anträge ablehnen kann?

(2)   Der Bundestag hat das Recht, das Grundgesetz nach seinem Willen zu verändern. Warum legt er die Hände in den Schoß und lässt das Bundesverfassungsgericht auf Grundlage der aktuell gültigen Verfassung Anträge des eigenen Hauses zurückweisen?

(3)   Warum akzeptiert das Bundesverfassungsgericht den Antrag zum Verbot der NPD nicht (obwohl das Bundesverfassungsgericht selbst einschätzt, dass die NPD verfassungswidrig agiert und dem Nationalsozialismus nahesteht)?

 

Lassen wir das. Ich stelle keine weiteren Fragen und werde auch keine beantworten, um dem Leser nicht den Spaß zu nehmen, bei Untersuchungen selbst die Probleme zu entdecken, Fragen zu stellen und Antworten zu finden. Und auf diese Weise allmählich auf Wahrheiten zu treffen, die sich im Unbekannten verbergen.

 

Im Rechtsstaat hat sich ausnahmslos alles nach der Verfassung zu richten. Aber die Verfassung muss dieses Namens würdig sein, vernünftige Prinzipien festlegen und präzis verzahnte Mechanismen herstellen, um zu gewährleisten, dass das komplizierte Gebilde der Gesellschaft in fast jeder Situation sicher funktioniert. Soll sie das erreichen, muss die Verfassung durch auserlesene Köpfe verfasst werden, durch hervorragende Intellektuelle, die über das notwendige Wissen und einen Weitblick  über Jahrzehnte verfügen, damit die Verfassung nicht nur die Probleme der Gegenwart, sondern auch die des kommenden Jahrhunderts regeln kann. Sie darf nicht von der regierenden Macht aufgezwungen werden. Sie darf auch nicht durch Leute geformt und modifiziert werden, die nur über ein halbgewalktes Rechtsverständnis verfügen und in Fragen der Staatsführung unbedarft sind, Leute, die gern ausgewählt werden, um ein buntes Bild der Pseudodemokratie zu zaubern. Eine solch großartige Verfassung würde natürlich Artikel enthalten, die vielen Menschen unverständlich oder auch in ihren realen Folgen unakzeptabel erschienen.

 

Eine Feststellung ist vor Abschluss dieses Abschnitts noch nötig, um den falschen Schluss (aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Verbot der NPD) zu vermeiden, dass der deutsche Staat Rechtsradikale mit nationalsozialistischen Tendenzen toleriert und geschützt hätte, warum nicht korrupte Leute wie TXT? Nein, man kann nicht sagen, dass der deutsche Staat nicht aktiv gegen eine rechtsradikale Bewegung von Neonazis vorgehen würde. Wenn das so wäre, wäre nicht zweimal ein Verbotsantrag gegen die NPD gestellt worden.

 

Um dieser Sorge entgegen zu wirken, schauen wir uns das folgende kleine Beispiel an. Am 5.8.2017, nahm die deutsche Polizei zwei chinesische Touristen fest (36 und 49 Jahre alt) und erlegte jedem eine Geldstrafe von 500 Euro auf (über 13 Millionen VND), da diese gegen den Artikel 86a StGB verstoßen hatten: Verwendung von Kennzeichen verfassungsfeindlicher Organisationen. Inwiefern? Als die beiden sich mit dem Smartphone vor dem Reichstagsgebäude fotografierten, erhoben sie begeistert den Arm zum Hitlergruß. Damit verletzten sie Artikel 86a StGB.

 

 

II.  Eine Auslieferung ist keineswegs einfach

 

Viele volltönende Erklärungen werden im Internet gepostet. Aber beim Lesen stellt sich Trauer ein über allzu gefällige Denkweisen und Äußerungen. Man versucht nicht, etwas zu verstehen, einer Frage auf den Grund zu gehen, sondern stellt eilig beliebige Behauptungen auf, die man für gültige Wahrheiten ausgibt. Wie ein Reiter, der unerschrocken seinen Bogen spannt, aber das Ziel nicht im Blick hat, so dass der Pfeil zu weit fliegt und sein Ziel verfehlt.

 

Manche meinen:

"Sowohl Vietnam als auch Deutschland sind Mitgliedstaaten von Interpol; Vietnam hat einen internationalen Haftbefehl gegen TXT erlassen, Interpol hat den Namen auf die Fahndungsliste gesetzt, also ist Deutschland verpflichtet, sich mit Interpol und der vietnamesischen Polizei abzustimmen und den Haftbefehl umzusetzen."

Kraftvolle Worte. Aber ist es wirklich so? Dass "Vietnam einen internationalen Haftbefehl gegen TXT erlassen" hat, haben die Zeitungen geschrieben. Aber hat "Interpol den Namen auf die Fahndungsliste" gesetzt? Wenn ja, dann auf welche "Liste"? INTERPOL gibt 8 Arten von Ausschreibungen (Notices) weiter, darunter hat nur die Rote Ausschreibung (Red Notice) einen Bezug zu Festnahmen von mit Haftbefehl Gesuchten (to arrest of wanted persons). Am 17.11.2016 erklärte Generaloberst Lê Quý Vương (Vizeminister für Öffentliche Sicherheit): Das Sekretariat von Interpol hat Trịnh Xuân Thanh am 29.9. zur internationalen Fahndung ausgeschrieben, nachdem die vietnamesische Ermittlungsbehörde darum ersucht hat. Aber am 6.8.2017 (also mehr als 8 Monate später), brachte VOA die Nachricht "Der Name Trịnh Xuân Thanh ist auf der Seite von Interpol nicht zu finden". Was ist nun wahr? Beim Versuch am 10.8.2017, selbst die Rote Ausschreibung von INTERPOL zu durchforsten, fand sich nur eine vietnamesische Person mit dem Nachnamen Trịnh und eine mit dem Vornamen Thanh, aber beide waren Frauen.

 

Angenommen, INTERPOL nimmt den Namen TXT in die Rote Ausschreibung auf, was passiert dann? Ist die "deutsche Polizei verpflichtet sich mit INTERPOL und der vietnamesischen Polizei abzustimmen und den Haftbefehl umzusetzen" oder nicht? Leider ist die Antwort NEIN! Denn INTERPOL schreibt eindeutig auf seiner Webseite, die Rote Ausschreibung "is not an international arrest warrant", und

"INTERPOL cannot compel any member country to arrest an individual who is the subject of a Red Notice. Each member country decides for itself what legal value to give a Red Notice within their borders."

 

Andere Internetaktive sind der Ansicht:

"Damit ein im Ausland befindlicher Straftäter zur Strafverfolgung an ein Land ausgeliefert wird, muss dieses ein Rechtshilfeabkommen mit dem Staat unterzeichnet haben, an den das Ersuchen gestellt wird …"

Wenn wir dieser Behauptung Glauben schenken, leitet sich daraus ein furchtbarer Irrtum ab. Nämlich dass, da Vietnam und Deutschland kein Auslieferungsabkommen geschlossen haben, Deutschland ein Auslieferungsersuchen von Vietnam gegen TXT nicht akzeptieren würde. Das hieße, dass Vietnam nichts anderes übrig bliebe, als TXT aus Deutschland entführen zu lassen. Es ist aber so, dass ein bilaterales Auslieferungsabkommen eine Auslieferung zwar erleichtern und beschleunigen kann, aber nicht zwingend notwendig ist. In Deutschland ist das eindeutig geregelt:

"Es muss nicht zwingend ein Auslieferungsabkommen bestehen; eine Auslieferung ist auch auf vertragloser Grundlage möglich." (Handbuch für Parlamentarier, 2/2001)

 

Weshalb hat dann Deutschland das Ersuchen von Vietnam gegen TXT noch nicht erfüllt, und weshalb wird es das vielleicht auch nicht tun? Um diese Frage zu beantworten, werden hier nachfolgend vier juristische Voraussetzungen aufgeführt, an die eine Auslieferung geknüpft ist.

 

II.1. Bedingung der Strafbarkeit in beiden Ländern

 

Es ist nicht richtig, dass wenn ein Land jemanden anklagt und um dessen Auslieferung ersucht, das ausliefernde Land dieses Ersuchen zwangsläufig akzeptieren müsste. Denn das, was das eine Land als Straftat bezeichnet, muss in dem anderen keine Straftat sein, es könnte sogar als etwas Positives betrachtet werden. Wenn zum Beispiel in Vietnam jemand die Einhaltung der von der Verfassung garantierten Menschenrechte einklagt, oder ungesetzliches Vorgehen der Machthabenden anklagt, dann kann er wegen "Propaganda gegen die Sozialistische Republik Vietnam" (Artikel 88), oder "Missbrauch der demokratischen Freiheitsrechte zum Angriff gegen den Staat, gegen die gesetzlich garantierten Rechte und Interessen von Organisationen und Staatsbürgern" (Artikel 258, Strafgesetzbuch 1999) zu einer Haftstrafe verurteilt werden. In der Bundesrepublik Deutschland ist das aber kein Straftatbestand. Wenn nun um alles in der Welt eine Schuld festzustellen ist, dann nur die der Autoren des Strafgesetzbuches, die sich diese beiden Artikel ausgedacht haben.

 

Um eine rechtliche Grundlage für einen internationalen Haftbefehl zu schaffen, leitete die ermittelnde Polizeibehörde des Ministeriums für Öffentliche Sicherheit am 16.9.2016 ein Verfahren gegen TXT ein unter der Nummer 363/C46(P12) wegen "vorsätzlicher Verletzung der staatlichen Vorschriften im Wirtschaftsmanagement mit schwerwiegenden Folgen" – geregelt in Artikel 165 StGB 1999.

 

Beweggründe sind nicht mess- und bezifferbar. Wie sollte man feststellen, ob ein Beschuldigter „vorsätzlich“ oder „unabsichtlich“ gehandelt hat? Unter den "staatlichen Vorschriften im Wirtschaftsmanagement" sind viele gänzlich falsch. Wenn man sie alle streng befolgen würde, dann würde uns das an den Abgrund führen. Wenn es nicht einige Leute gäbe, die den Mut haben, "gegen staatliche Vorschriften" zu verstoßen wie Kim Ngọc, dann müssten die Bauern noch immer Hunger leiden. Wenn nicht Leute wie Ba Thigegen die staatlichen Vorschriften“ verstießen, wer weiß, wie viele Bewohner der Stadt mit dem Namen Ho Chi Minh Hungers gestorben wären. Woher kommt also der Standpunkt, die Vorschriften befolgen sei Recht und dagegen zu verstoßen sei Unrecht? Und wenn es denn zu „schwerwiegenden Folgen“ kommt, dann ist es immer noch möglich, dass diese aus den „staatlichen Vorschriften im Wirtschaftsmanagement“ resultieren oder aber von über- oder untergeordneten Ebenen verursacht sind, warum sollte man das alles dem Beschuldigten anlasten? Und wenn nun „wir“ die Situation noch als so unklar empfinden, wie können wir dann verlangen, dass die „Westler/Europäer“ das verstehen sollten, um ihrer „Verantwortung zur Abstimmung mit Vietnam“ nachzukommen?

 

Besonders absurd ist nun, dass das Ministerium für Öffentliche Sicherheit (bei der Einleitung des Ermittlungsverfahrens gegen TXT) eines von 5 Delikten zu Grunde legt, die in dem Strafgesetzbuch von 2015 nicht mehr vorkommen, das eigentlich am 01.07.2016 (also zweieinhalb Monate vor der Aufnahme der Ermittlungen gegen TXT) in Kraft getreten wäre, wenn das Inkrafttreten nicht aus schwer nachvollziehbaren Gründen ausgesetzt worden wäre. Nach Information des damaligen Justizministers hatte die Regierung vorgeschlagen, den Straftatbestand der "vorsätzlichen Verletzung der staatlichen Vorschriften im Wirtschaftsmanagement mit schwerwiegenden Folgen" (Artikel 165, Strafgesetzbuch 1999) aufzuheben, "um den Notwendigkeiten zur Verbesserung des marktwirtschaftlichen Systems Rechnung zu tragen, Transparenz und Sicherheit in Bezug auf die Rahmenbedingungen von Produktion und Geschäftsabwicklung zu gewährleisten". Warum stützt sich also das Ministerium für Öffentliche Sicherheit im Beschuldigtenverfahren gegen TXT auf einen Straftatbestand, der aus dem Strafgesetzbuch von 2015 gestrichen worden ist, das zum genannten Zeitpunkt hätte Rechtskraft besitzen und anzuwenden sein sollen? Vielleicht, weil sich kein anderer, passenderer Straftatbestand finden ließ?

 

Ist TXT korrupt? Die Antwort dazu weiß die Bevölkerung, wissen die Beamten, und die oberste Führungsriege weiß es noch besser. Warum gründet sich das Verfahren gegen TXT nicht auf irgendeines der 7 Korruptionsdelikte des Strafgesetzbuches (1999)? Das Bemühen, kein Korruptionsverfahren einzuleiten, ist gleichbedeutend mit dem Eingeständnis, dass TXT nicht korrupt gehandelt hat oder höchstens… nur im gleichen Maße wie alle anderen Genossen auch. Eine allgemein verbreitete Straftat kann nicht angeklagt werden, denn "wenn man sie zur Anklage brächte, wäre niemand mehr da, um die Führung zu übernehmen".

 

Basierend auf den gesetzlichen Bestimmungen der BRD war die Antwort bereits mit Erhalt des vietnamesischen Auslieferungsantrages gegen TXT recht klar. Denn das IRG (Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen der BRD) regelt in Artikel 3, Absatz 1:

"Die Auslieferung ist nur zulässig, wenn die Tat auch nach deutschem Recht eine rechtswidrige Tat ist, die den Tatbestand eines Strafgesetzes verwirklicht, oder wenn sie bei sinngemäßer Umstellung des Sachverhalts auch nach deutschem Recht eine solche Tat wäre."

Nach diesem Absatz darf Deutschland TXT nicht wegen des „Straftatbestands der vorsätzlichen Verletzung der staatlichen Vorschriften im Wirtschaftsmanagement mit schwerwiegenden Folgen“ ausliefern, da es im Strafgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland diesen und auch einen vergleichbaren Straftatbestand nicht gibt.

 

II.2. Bedingung des Verzichts auf die Verurteilung zur Todesstrafe

 

Um die deutsche Regierung zu überzeugen, TXT auszuliefern, blieb nur noch der Weg, einen weiteren, dem deutschen Recht entsprechenden Straftatbestand zu ergänzen. Also verkündete am 15.3.2017 die Strafkammer des Hohen Volksgerichts Hanoi anlässlich der Verhandlung der Betrugssache im Projekt Thanh Hà - Cienco 5 Land den Beschluss, einen Strafprozess gegen Trịnh Xuân Thanh wegen "Veruntreuung" einzuleiten. Nun meinte man, auf diese Weise dem deutschen Recht Genüge getan zu haben, und niemand erwartete, dass man sich selbst eine Mauer aus Beton errichtet hatte.

 

Artikel 278 Strafgesetzbuch Nummer 15/1999/QH10 regelt, dass mit der Todesstrafe bestraft werden kann, wer "ein Vermögen im Wert von fünfhundert Millionen VND an aufwärts unrechtmäßig an sich reißt". Artikel 353 Strafgesetzbuch Nummer 100/2015/QH13 (das eigentlich vom 1.7.2016 an Rechtskraft besaß, aber durch das Gesetz Nummer 12/2017/QH14 geändert wurde und deshalb erst am 1.1.2018 Rechtskraft erlangen wird) regelt, dass mit der Todesstrafe bestraft werden kann, wer "ein Vermögen im Wert von 1.000.000.000 VND aufwärts unrechtmäßig an sich reißt", oder wer "einen Vermögensschaden von 5.000.000.000 VND aufwärts verursacht". Ganz sicher ist der Negativerfolg von TXT um ein Vielfaches höher anzusetzen als diese für „Führungskader strategischer Stufe“ angesetzte Norm.

 

Währenddessen regelt das IRG in Artikel 8:

"Ist die Tat nach dem Recht des ersuchenden Staates mit der Todesstrafe bedroht, so ist die Auslieferung nur zulässig, wenn der ersuchende Staat zusichert, dass die Todesstrafe nicht verhängt oder nicht vollstreckt werden wird."

Kann der vietnamesische Staat der deutschen Seite garantieren, dass TXT nicht zur Todesstrafe verurteilt wird? Wenn er das nicht kann, dann „ist das Spiel aus“. Und wenn er es zusichert, bedeutet das, dass die Staatsführung Vietnams dem Richter ein Strafmaß aufzwingt (nicht höher als lebenslängliche Haft). Das wiederum verletzt Artikel 103 Absatz 2 der Verfassung von 2013, die regelt:

"Richter und Schöffen entscheiden unabhängig und folgen nur dem Gesetz; eine Einflussnahme von Behörden, Organisationen, Einzelpersonen auf die Rechtsprechung durch Richter und Schöffen ist streng verboten."

Außerdem würde das der Staatsführung Vietnams in den Ruf der Willkür bringen. Und wie sollten spätere ähnlich gelagerte Fälle entschieden werden? Wenn auf Grund dieses Präzedenzfalles niemand mehr wegen „Veruntreuung“ zum Tode verurteilt werden könnte, dann wäre das eine Negierung des Strafgesetzbuches der SR Vietnam, oder etwa nicht?

 

II.3. Bedingung eines fairen Verfahrens

 

Selbst wenn der vietnamesische Staat zusichern würde, dass TXT nicht zum Tode verurteilt wird, wäre das für eine Auslieferung durch Deutschland noch immer nicht ausreichend. Eine wichtige Voraussetzung, damit Deutschland einer Auslieferung zustimmt, ist diese:

"Es muss sichergestellt sein, dass ihn ein fairer Prozess erwartet..." (Handbuch für Parlamentarier, 2/2001)

Dies ergibt sich unmittelbar aus den Bestimmungen des Artikel 1 Absatz 1 des Grundgesetzes: "Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt." Und dies entspricht auch der Übereinkunft des "absoluten Verbots der Folter", das in Artikel 2 der Anti-Folter-Konvention der Vereinten Nationen geregelt ist.

 

Selbstverständlich wird die vietnamesische Seite erklären, dass ein faires Verfahren für TXT garantiert ist. Aber kann Deutschland dieser Garantie Glauben schenken? Um besser verstehen zu können, warum die Deutschen daran zweifeln, sehen wir uns ein paar traurige Erfahrungen an, die sie machen mussten.

 

Nach Hanoi geflogen, um persönlich der öffentlichen Berufungsverhandlung von Nguyễn Hữu Vinh und Nguyễn Thị Minh Thúy beizuwohnen und ebenso wie viele andere Interessierte auf die Straße verbannt, da man sie nicht in den Verhandlungsraum einließ, urteilte der Abgeordnete des Deutschen Bundestages Martin Patzelt am 23.9.2016 in einer Pressemitteilung mit dem Titel "Vietnam: Kein faires Berufungsverfahren für Menschenrechtler Nguyen Huu Vinh".

 

Am 30.6.2017 veröffentlichte die Menschenrechtsbeauftragte der Deutschen Bundesregierung Bärbel Kofler eine Pressemitteilung zur Verurteilung von Nguyễn Ngọc Như Quỳnh (Mẹ Nấm), darin steht:

"Ich bin schockiert über die Verurteilung der Bloggerin und Aktivistin Nguyen Ngoc Nhu Quynh zu 10 Jahren Haft. Das offensichtlich politisch gesteuerte Urteil widerspricht menschenrechtlichen Prinzipien und verstößt gegen internationale Verpflichtungen im Bereich bürgerliche und politische Rechte, die Vietnam selbst unterzeichnet hat."

Und am 27.7.2017, gibt Bärbel Kofler eine weitere, ähnliche Pressemitteilung "zur Verurteilung der vietnamesischen Menschenrechtsaktivistin Tran Thi Nga zu neun Jahren Haft" heraus. Beide Mitteilungen wurden auf der Webseite des Auswärtigen Amtes veröffentlicht, was heißt, dass die Bundesregierung die gleiche Meinung vertritt.

 

Da die deutsche Seite ihren Standpunkt so deutlich gemacht hat, wie sollte sie da überzeugt werden können, dass TXT einen fairen Prozess zu erwarten hat? Etwa durch eine solche beruhigende Erklärung, dass der Genosse TXT als ehemalige hochrangige Führungskraft nicht so übel abgeurteilt werden wird wie eine Rotte von Menschenrechtskämpfern?

 

II.4. Verbot der Auslieferung, wenn es sich um eine politische Tat handelt

 

Das am schwersten zu überwindende Hindernis bildet die Regelung des IRG Artikel 6, Absatz 1:

"Die Auslieferung ist nicht zulässig wegen einer politischen Tat oder wegen einer mit einer solchen zusammenhängenden Tat."

Obwohl dieser Paragraph die Auslieferung ausnahmsweise zulässt bei Völkermord, Mord und Totschlag, ist das kein Schlupfloch, um TXT habhaft zu werden, da die vietnamesische Seite ihn nicht dieser Straftaten bezichtigt hat.

 

Sie sollen nicht voreilig behaupten, TXT würde nicht wegen politischer Gründe, sondern wegen Wirtschaftsstraftaten verfolgt. Sie sollen auch keine Kraft verschwenden, Deutschland zu überzeugen, dass TXT sich der Korruption schuldig gemacht hat. Denn nach deutschem Verständnis erfüllt die Mehrheit der vietnamesischen Beamten die Kriterien der Korruption und müsste aus diesen Gründen vor Gericht gestellt werden. Ganz sicher muss man sich in Deutschland nicht den Kopf darüber zerbrechen, ob TXT korrupte Straftaten begangen hat, aber man braucht zwingend eine Antwort auf die Frage: Ist die Anklage von TXT politisch motiviert, oder ist sie bezogen auf politisches Handeln?  Trägt der Prozess gegen TXT politische Züge?

 

Frau Petra Isabel Schlagenhauf, eine der AnwältInnen, die TXT verteidigen, behauptete in einer Presseerklärung:

"Herr Trinh hätte sich unter keinen Umständen freiwillig in die Hände vietnamesischer Behörden begeben. Ihm war bewusst, dass er in Vietnam aus politischen Gründen keinerlei rechtsstaatliches Verfahren zu erwarten hatte."

Das heißt, nach Ansicht von Rechtsanwältin Schlagenhauf und ihres Mandanten TXT, trägt dieser Prozess politische Züge und TXT "hat kein faires Verfahren zu erwarten".

 

Um diese Ansicht zu untermauern, verwendet Anwältin Schlagenhauf 653 Wörter (im Deutschen) zur Beschreibung des Machtkampfes zwischen dem Generalsekretär der KPV Nguyễn Phú Trọng und Premierminister Nguyễn Tấn Dũng und geht gleichzeitig auf die Schicksale von Vũ Huy Hoàng, Đinh La Thăng und TXT ein. Darin findet sich der Absatz:

"Herr Trinh, Xuan Thanh galt als Schützling sowohl von Vu, Huy Hoang als auch Dinh, La Thang. Auch hat er persönlichen Kontakt zu Nguyen, Tan Dung, dem Anführer der derzeit entmachteten Fraktion innerhalb der KP Vietnams. Er gehört der Reformer-Tendenz der KP Vietnams an. Er hat in der Regierungszeit von Nguyen, Tan Dung eine erfolgreiche Karriere absolviert. Politische Beobachter schätzen ein, dass die strafrechtliche Verfolgung gegen Herrn Trinh, Xuan Thanh politisch gegen die Fraktion von Nguyen, Tan Dung zielt und beabsichtigt ist, die Reformer (die „Kapitalisten“) innerhalb der KP zu zerschlagen und die Rolle der Partei auf der Basis der kommunistischen Ideologie wieder herzustellen und zu stärken."

 

Nun ist die Frage, wie der oben geschilderte Standpunkt von Frau Schlagenhauf zu widerlegen wäre. Die Konflikte und Machtkämpfe der Führungseliten sind ein offenes Geheimnis, jeder weiß darum. Frau Schlagenhauf ging sogar auf den Bericht vom 4.9.2016 ein, den TXT an das Zentralkomitee der KPV sandte. Darin schloss TXT: "Ich trete aus der Partei aus, da ich kein Vertrauen in die Führungskompetenz des Genossen Generalsekretär habe."

 

Lässt sich die öffentliche Meinung im In- und Ausland tatsächlich davon überzeugen, dass all diese Faktoren keinerlei Einfluss auf die Motivation und die Gefühle derer haben sollten, die die Klageerhebung und den internationalen Haftbefehl gegen TXT zu verantworten haben? Und lässt sich beweisen, dass der Fall TXT in keiner Weise durch politische Motive beeinflusst ist? Lassen wir die Fragen nach psychologischen Hintergründen beiseite (die schwerlich eindeutig zu beantworten sind), und wenden uns vier konkreten Aspekten zu, die in der Presse veröffentlicht wurden und auf die sich die deutsche Seite in ihrer Argumentation stützen kann.

 

II.4.a. Die Kräfte, die die Verfolgung anordnen

 

Formal hat das Ministerium für Öffentliche Sicherheit am 16.9.2016 ein Verfahren gegen TXT eingeleitet und ihn international zur Fahndung ausgeschrieben. Aber der Öffentlichkeit ist sehr wohl bewusst, dass das Ministerium für Öffentliche Sicherheit in einer so „sensiblen“ Sache nicht selbst beschließen kann. Dieser Befehl kam ganz sicher von höchster Ebene. Wenngleich der eigentliche Beschluss im Hintergrund in die Kategorie „geheim“ fällt, ist doch sein machterhaltender Charakter am 6.12.2016 durch den Generalsekretär Nguyễn Phú Trọng auf einer Veranstaltung mit Wählern des Kreises Đông Anh (Hà Nội) offenbart worden, als dieser verkündete man werde „alles dafür tun, Trịnh Xuân Thanh festzunehmen". Reichlich 4 Monate später bestimmte der Generalsekretär als Sitzungsleiter des Anti-Korruptions-Ausschusses am 17.4.2017, "die Ermittlungen zu bündeln und den Prozess zu den Vorgängen im Öl- und Gaskonzern Vietnams (PVC) auszuweiten; Trịnh Xuân Thanh festzunehmen und nach Vietnam zu überführen, um gegen ihn zu ermitteln und ihn in einem Prozess zur Rechenschaft zu ziehen".

 

Die Öffentlichkeit in Vietnam hat sich darob kaum beunruhigt, im Gegenteil, der Generalsekretär wurde sogar für seine eiserne Hand und Entschiedenheit im Kampf gegen die Korruption gelobt. Die Deutschen aber stellen die Frage: Wieso kann der Generalsekretär der KPV veranlassen, dass TXT festgenommen wird? Um das zu beantworten, führt die vietnamesische Seite selbstverständlich Artikel 4 der Verfassung an, der festlegt "Die KPV... ist die führende Kraft des Staates und der Gesellschaft". Mit ihrem Hang zur Exaktheit werden die Deutschen einwenden, dass Artikel 4 der Verfassung auch regelt: "Die Parteiorganisationen und die Mitglieder der KPV werden im Rahmen von Verfassung und Recht tätig." Und "im Rahmen" der Strafprozessordnung von 2015 (rechtsgültig seit dem 27.11.2015) wird keine Führungsposition der KPV in der Liste der Personen aufgeführt, die nach Artikel 110 „befugt sind, in dringenden Situationen Haftbefehle zu erlassen“, und keine in der Liste der Personen, die nach Artikel 113 "befugt sind, Haftbefehle zu erlassen, einen Beschuldigten/Angeklagten in Untersuchungshaft zu nehmen“. Selbst wenn es sich wie hier um die Funktion des Vorsitzenden des Zentralen Anti-Korruptions-Ausschusses handelt (gegründet nach Beschluss Nummer 162-QĐ/TW durch das Politbüro), wird das die Deutschen nicht zufriedenstellen, denn das ist ein Ausschuss der KPV, der „im Rahmen“ der Strafprozessordnung von 2015 nicht erwähnt wird.

 

Das heißt nach dem "beschränkten Verständnis" der Deutschen, allein die Tatsache, dass der Generalsekretär einer politischen Partei verkündet, es sei "alles dafür zu tun, TXT festzunehmen" und es seien "die Ermittlungen zu bündeln…, um Trịnh Xuân Thanh festzunehmen und nach Vietnam zu überführen, um gegen ihn zu ermitteln und ihn in einem Prozess zur Rechenschaft zu ziehen“, ausreichend ist, um festzustellen, dass es sich um einen politischen Prozess handelt oder dass zumindest der Generalsekretär diesem Prozess einen politischen Anstrich gegeben hat.

 

II.4.b. Das Delikt, dessentwegen verfolgt wird

 

Als das Ministerium für Öffentliche Sicherheit am 16.9.2016 den internationalen Haftbefehl erteilte, war der Beschuldigte lediglich einer Straftat beschuldigt, "der vorsätzlichen Verletzung der staatlichen Vorschriften im Wirtschaftsmanagement mit schwerwiegenden Folgen“. Da in der SR Vietnam staatliche Beschlüsse eigentlich Beschlüsse der Kommunistischen Partei sind, bedeutet "vorsätzliche Verletzung der staatlichen Vorschriften" auch "vorsätzliche Verletzung der Vorschriften der KPV", und dies kann als ein sich Widersetzen gegen die Richtlinien einer politischen Partei gewertet werden. Damit trägt aus Sicht der Deutschen das Handeln von TXT eindeutig politischen Charakter.

 

II.4.c. Das Verfolgungspersonal

 

Am Morgen des 30.7.2017 teilte der Journalist Huy Đức mit: "Trịnh Xuân Thanh ist zurück, aber die Presse verfällt in Schweigen." Dieses kurze Statement sorgte für Wirbel. Später,  als ein Journalist der Zeitung namens "Pháp luật Thành phố Hồ Chí Minh" nach der offiziellen Stellungsnahme des Ministeriums für Öffentliche Sicherheit über die Information fragte, dass die Ermittlungsbehörden Trịnh Xuân Thanh zwischenzeitlich nach Vietnam verbracht hätten, erwiderte Generaloberst Tô Lâm: "Bis jetzt liegen mir dazu keine Informationen vor." Unmittelbar danach brachte die Internetseite mit dem Namen „Abgeordnete des Volkes“ (unter der Webadresse http://quochoi.org/) am 30.7.2017, um 12.50 Uhr in der Rubrik "Polemik im Internet" den Artikel "Die Wahrheit über die Nachricht, Trịnh Xuân Thanh sei nach Vietnam zurückgekehrt". Dieser Artikel beginnt wie folgt:

"Auf seiner persönlichen Facebookseite teilte Trương Huy San (alias Osin Huy Đức) heute Morgen in der Statuszeile die reißerisch-provokante Nachricht “Trịnh Xuân Thanh ist zurück, aber die Presse verfällt in Schweigen”. Diese kurze Mitteilung erhielt sofort Tausende Likes, Hunderte Kommentare, und die Öffentlichkeit führt aufgeregte Debatten darüber. Was ist nun wahr daran?"

"In einer raschen Reaktion teilte Generaloberst Tô Lâm, Minister für Öffentliche Sicherheit, heute Morgen (30.7.) bei einem Gespräch mit Journalisten der Zeitung "Pháp luật Thành phố Hồ Chí Minh" zu den Gerüchten um die Rückführung von Trịnh Xuân Thanh nach Vietnam durch das Ministerium für Öffentliche Sicherheit zur Durchführung von Ermittlungen mit: “Bis jetzt liegen mir dazu keine Informationen vor”."

 

Aber am folgenden Tag, dem 31.7.2017, meldet das Ministerium, TXT habe sich "der Strafabteilung der ermittelnden Sicherheitsbehörde des Ministeriums für Öffentliche Sicherheit gestellt". Und Frau Petra Isabel Schlagenhauf (Rechtsanwältin von TXT) schreibt in einer Pressemitteilung:

"Die mit ihm (TXT) verschleppte vietnamesische Staatsangehörige befindet sich seit dem 25.7.2017 unter polizeilicher Bewachung im Krankenhaus Viet Duc in Hanoi."

"Das Wort des Königs ist Gesetz." Daher kann der Minister den Journalisten der juristischen Zeitung von Ho-Chi-Minh-Stadt gegenüber nicht gelogen haben. Also muss man prinzipiell davon ausgehen, dass Generaloberst Tô Lâm die Wahrheit gesagt hat. Das bedeutet, dass dem Minister für Öffentliche Sicherheit "keine Informationen vorlagen", obwohl TXT schon seit einigen Tagen nach Vietnam „zurückgekehrt“ war.

 

Artikel 493 Absatz 1 der Strafprozessordnung von 2015 regelt:

"Das Ministerium für Öffentliche Sicherheit ist das zentrale Organ der Sozialistischen Republik Vietnam in Bezug auf Auslieferung und Rückführung von Personen, die eine Haftstrafe verbüßen."

Dennoch wusste der oberste Chef dieses zentralen Organs nichts über die Offensive zur „Rückführung von TXT“. Nach den "einfachen" Schlussfolgerungen der Deutschen muss also, wenn diese Offensive nicht durch "das zentrale Organ der Sozialistischen Republik Vietnam in Bezug auf Auslieferung und Rückführung von Personen, die eine Haftstrafe verbüßen“ angeordnet und durchgeführt worden ist, diese ganz sicher durch irgendeine Bande gesteuert worden sein. Demnach kann diese Offensive nur den Machtkampf zwischen Banden dienen und nicht gerechtfertigtes Handeln eines Rechtsstaates darstellen. Und natürlich ist gerade das auch ein politisches Merkmal des Prozesses gegen TXT.

 

II.4.d. Die Verfolgungsmethoden

 

Für Deutschland ist dies eine Entführung. Auf Grund der Schwere des Falles übernahm die Generalbundesanwaltschaft am 10.8.2017 offiziell die Ermittlungen von der Staatsanwaltschaft Berlin. In einer Mitteilung der Generalbundesanwaltschaft vom gleichen Tage heißt es:

"Nach den bisherigen Ermittlungen ist derzeit davon auszugehen, dass die Tatopfer in die vietnamesische Botschaft in Berlin und von dort aus nach Vietnam verbracht worden sind. Vor diesem Hintergrund hat die Bundesanwaltschaft die Ermittlungen wegen des Verdachts der geheimdienstlichen Agententätigkeit (§ 99 StGB) sowie der Freiheitsberaubung (§ 239 StGB) übernommen."

Die Entführung von TXT inmitten der Hauptstadt Berlin ist ein wildes widerrechtliches Vorgehen, das nicht als gerechtfertigtes Handeln eines Rechtsstaates angesehen werden kann. Würden Sie, geschätzter Leser, einen auf eine solche Weise geführten Prozess als einen mit "politischen Zügen", oder mit "mafiosen Zügen", oder mit einem gänzlich anderen Begriff bezeichnen?

 

II.4.e. Das bedeutet, egal aus welcher Perspektive das Problem untersucht wird, es ergibt sich immer wieder eine starke politische Komponente. Wie ließe sich daher angesichts der in diesem Teil II.4 dargelegten Inhalte, der Verdacht des "politischen Verfahrens" entkräften? Und weshalb sollte sich Deutschland überzeugen lassen, das Verbot "Die Auslieferung wegen einer politischen Tat ist nicht zulässig" (IRG, Artikel 6, Absatz 1) zu verletzen?

 

II.5. Zusammengefasst lässt sich sagen, es gibt keinerlei stichhaltige Beweise für die Erklärung seitens Vietnams, INTERPOL habe den Namen TXT auf die Rote Liste gesetzt. Wenn INTERPOL dies getan hätte, könnte dennoch "INTERPOL keinem Mitgliedsland den Befehl erteilen, eine Person, die auf dieser Liste vermerkt ist, festzunehmen“ – Das ist ein Prinzip der INTERPOL.

 

Deutschland dazu zu bringen, das Auslieferungsersuchen gegen TXT zu akzeptieren, ist sehr schwierig, da dieses Anliegen an etlichen strengen Bedingungen des deutschen Rechts scheitert.

 

Das Hindernis, dass die Straftat in beiden Ländern strafbar sein muss (II.1) wurde beseitigt, indem der Strafprozess gegen TXT am 15.3.2017 um den Vorwurf der „Unterschlagung“ erweitert wurde. Aber gerade deshalb ergibt sich das neue Hindernis, dass keine Todesstrafe verhängt werden darf (II.2), denn im Vietnamesischen Strafgesetzbuch wird als Höchststrafe für „Unterschlagung“ die Todesstrafe festgesetzt. Wenn die vietnamesische Regierung eigenmächtig erklärt, dass TXT nicht mit der Todesstrafe belegt wird, dann verletzt das zumindest Artikel 103 Absatz 2 der Verfassung von 2013, nach der es "streng untersagt (ist, dass) Behörden, Organisationen, Einzelpersonen Einfluss nehmen auf die Entscheidungen des Richters, der Schöffen".

 

Zur Bedingung des fairen Verfahrens könnte die vietnamesische Seite eine Zusicherung abgeben, aber sowohl der die Versicherung Abgebende als auch der diese Empfangende wüssten zu genau, dass das nur Zukunftsvisionen sein könnten. Selbst wenn Vietnam diese Zusicherung ehrlichen Herzens abgäbe, wüsste doch Deutschland sehr genau, dass die Ansichten beider Seiten, was ein faires Verfahren ist, meilenweit auseinander liegen. Deshalb könnten, wenn die deutsche Regierung dieser Zusicherung der vietnamesischen Regierung Glauben schenken und TXT ausliefern würde, und wenn dann (nach deutscher Ansicht) TXT in einem nicht fairen Verfahren abgeurteilt würde, die deutschen Anwälte von TXT die deutsche Regierung mit guten Erfolgsaussichten vor einem deutschen Gericht verklagen.

 

Das am schwierigsten zu überwindende Hindernis aber ist das Verbot der Auslieferung in politisch motivierten Prozessen. Denn es gibt, wie in II.4 ausgeführt, zu viele Anzeichen dafür, dass der Prozess gegen TXT politisch motiviert ist.

 

 

III. Agieren unter widrigen Umständen

 

Als es festgestellt wurde, dass TXT sich in Deutschland aufhielt, dachten die Verfolger, dass sie des Flüchtigen mit Sicherheit innerhalb kurzer Zeit habhaft werden würden. Denn sie meinten, dass der "strategische Partner" sie bei der Verfolgung des korrupten Politikers nach Kräften unterstützen würde. Aber sie stolperten über das "Eile mit Weile" der deutschen Seite. In ihrer Ungeduld konnte die vietnamesische Seite nicht verstehen, warum Deutschland so abwartend war und dem Auslieferungsantrag gegen TXT nicht unverzüglich stattgab.

 

III.1. Kehren wir nochmals zum Fall Haikel S. zurück (der in Teil I.3 behandelt wurde), um von dort den deutschen Gedankengängen zu folgen. Vergleichen wir den Fall Haikel S. mit dem von TXT, so stellen wir fest, dass es einige grundlegende Unterschiede gibt:

-       Die terroristische, mörderische Tat von Haikel S. war um ein vielfaches schwerwiegender, verglichen mit der Wirtschaftsstraftat von TXT.

-       Die Verbrechen, die Haikel S. in Deutschland verübt hatte, wurden durch Deutschland ermittelt und verfolgt. Die von Haikel S. außerhalb von Deutschland verübten Verbrechen waren Terrorakte und Mord. Dagegen wurde Deutschland über die Straftaten von TXT nur durch die vietnamesische Seite informiert, und es ist möglich, dass der Prozess politisch motiviert ist.

-       Die Verbrechen von Haikel S. hatten einen direkten Einfluss auf die Sicherheit in Deutschland, wohingegen das Verbrechen von TXT der Bundesrepublik keinerlei konkreten Schaden zugefügt hat.

-       Die Verbrechen von Haikel S. konnte dieser in Zukunft fortsetzen, aber das von TXT bezog sich nur auf die Vergangenheit.

Weshalb sollte also Deutschland schwerwiegende Fälle wie den von Haikel S. vorläufig aussetzen, um das Auslieferungsverfahren von TXT bevorzugt zu erledigen?

 

2016 wurden in der Bundesrepublik 745.545 Asylanträge gestellt. Von Januar bis Juli 2017 kamen weitere 129.903 Anträge hinzu. Das ist ein unglaubliches Arbeitspensum, das erledigt werden muss. Nach den Normen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge hat jeder Angestellte täglich 3 Interviews durchzuführen oder 3,5 Entscheidungen zu fällen. In der Realität liegt der Durchschnitt pro Angestelltem aber bei nur 2 Interviews bzw. 2,5 Entscheidungen, und nur 3 der 66 Asylantragstellen in ganz Deutschland erreichen die Norm. Man ertrinkt in Arbeit, schafft den Andrang nicht, wer wird sich da antreiben lassen?

 

III.2. Und warum diese Eile? Der Kampf gegen die Korruption ist ein endloser. Der hört niemals auf, weshalb sollte man sich da anstrengen, schnell zu einem Ende zu kommen? Solange das gegenwärtige System in Vietnam existiert, so lange wird der Anti-Korruptions-Apparat seinen Personalbestand aufstocken können, niemand muss befürchten, arbeitslos zu werden.

 

Die Korruption durchdringt alle Schichten, je höher man steigt, desto unverfrorener tritt sie auf. Warum setzt man nun alles daran, TXT anzuklagen, verschließt aber bewusst die Augen vor Tausenden und Abertausenden anderer Korruptionsfälle? Wenn es um den Umfang des Verbrechens geht, dann gibt es andere, die einen mehrfach größeren Umfang aufweisen. Sofern man sich an diese nicht herantraut, so gibt es noch unzählige andere Fälle von Fliegenschissen neben dem von Thanh. Das Wichtige ist, diese liegen uns offensichtlich vor der Nase, die Leute befinden sich in Vietnam, viele der Straftäter sind auch nach wie vor in Amt und Würden, warum holt man die nicht hervor und urteilt sie ab, sondern muss sich bis nach Deutschland begeben, um sich TXT vorzuknöpfen?

 

Weil TXT ganz besonders böse und korrupt ist? - Sind die verehrten Verfolger denn so ganz anders geartet, oder nicht vielleicht doch sehr ähnlich (alles eine Suppe)? Alle gehören ja zur "nicht kleinen Gruppe" derer, die ordentlich in der gleichen Schule "Lernen und Nachahmen…" trainiert wurden, dann dank Vertrauen der Partei in die Kaderplanung aufgenommen und schließlich nach dem "ordnungsgemäßen Verfahren" in ihre Positionen hochgehievt wurden.

 

Weil der Fall so schnell aufgeklärt werden soll? - Die Straftaten von TXT und seinen Kumpanen sind schon lange bekannt. Warum wurde in der Vergangenheit darüber hinweggesehen und sie erst jetzt vor Gericht gebracht? Weil „diese Seilschaft“ vorher zu stark war, als dass man sie hätte erledigen können, und man jetzt klaren Tisch machen kann, da "die Schlange ohne Kopf ist"? Was ist das Ganze dann anderes als ein Machtkampf verschiedener Fraktionen?

 

Weil TXT in etliche andere Straftaten verwickelt ist und man ihn festnehmen muss, um ihn diesbezüglich als Zeugen verhören zu können? - Es fehlt doch nicht an Beweisen oder Zeugen, dass man auf TXT als Retter in der Not angewiesen wäre! Als man ungeachtet der deutschen Reaktion nach Berlin vordrang und TXT kidnappte, hieß das, es mussten ausreichend Beweise für seine Verurteilung vorliegen. Wenn das so ist, und wenn tatsächlich "die Beweislast schwerer wiegt als belastende Zeugenaussagen", dann ist eine Aburteilung der Mittäter auch ohne die Anwesenheit von TXT möglich, dann bedarf es seiner Rückkehr und seiner Unterstützung nicht. Genau davon war auch Herr Vũ Quốc Hùng (ehemaliger stellvertretender Vorsitzender der Zentralen Kontrollkommission) überzeugt: "Für die Disziplinarverfahren gegen involvierte Funktionäre ist es recht unerheblich, ob Trịnh Xuân Thanh gefasst wird oder nicht."

 

Es ist eindeutig schwer möglich, vernünftige Argumente zu finden, die die deutsche Seite überzeugen könnten, TXT sehr bald auszuliefern.

 

III.3. Zu einem Zeitpunkt, da Deutschland sehr mit anderen Problemen beschäftigt ist und angesichts unüberwindlich scheinender juristischer Hürden hat die vietnamesische nur eine Chance: geduldig abzuwarten. Leider wartete man nicht ab, sondern man schritt zur Tat, wie viele nun wissen.

 

Wenn der vietnamesische Geheimdienst tatsächlich, wie die deutsche Seite ihn bezichtigt, TXT mitten in der Hauptstadt Berlin gekidnappt und nach Hanoi verbracht hat, dann verstößt das nicht nur in grober Weise gegen das deutsche und das internationale Recht, sondern auch gegen das vietnamesische. Denn Artikel 492 (über das Prinzip der internationalen Kooperation in Strafprozessen) der Strafprozessordnung von 2015 regelt eindeutig:

"Die internationale Kooperation in Strafprozessen wird realisiert nach dem Prinzip der Anerkennung von Unabhängigkeit, Souveränität, territorialer Integrität, der Nichteinmischung in innere Angelegenheiten…"

 

Wozu eine solch überstürzte, leichtsinnige Aktion, die schwerwiegende Folgen haben wird? Oder war es so eilig, um irgendeinen Komplott rechtzeitig inszenieren zu können?

 

Durch diese unverfrorene auf deutschem Territorium verübte Tat wurden nicht nur die deutsche Bevölkerung und der deutsche Staat beleidigt, sondern auch Millionen von Vietnamesen beschämt und das Ansehen der SR Vietnam beschädigt.

 

III.4. Ja, ich spreche von "Vietnamesen", auch von denen, die im Ausland leben, insbesondere die vietnamesische Gemeinschaft in Deutschland, unter denen etliche eine andere Staatsangehörigkeit haben. Ich vermeide bewusst den Begriff des "vietnamesischen Volkes", sondern schreibe, dass "Millionen von Vietnamesen beschämt" wurden. Denn ich weiß, dass immer noch viele Menschen nicht mit mir übereinstimmen. Dass man unterschiedlich denkt, ist normal. Andersdenkende zu respektieren ist der mindeste Anspruch an einen zivilisierten Umgang. Im Übrigen beruht mein Verständnis dessen, was ich hier über die Deutschen schreibe, darauf, dass ich selbst die Möglichkeit habe, mich in der deutschen Gesellschaft zu bewegen. Ich kann also nicht erwarten, dass andere, die diese Möglichkeit nicht haben, das gleiche Verständnis mitbringen.

 

Doch trotz dieses Gedankens möchte ich zum besseren Verständnis des vorliegenden Textes noch auf einige andere Aspekte eingehen, die sich in Deutschland von Vietnam unterscheiden. Damit diejenigen, denen Deutschland noch unbekannt ist, diese zur Kenntnis nehmen, bevor sie die Deutschen weiterhin für ihren Umgang mit dem Fall TXT kritisieren.

 

III.4.a. Die Deutschen bezeichnen ihre Verfassung als "Grundgesetz" (die deutsche Übersetzung des lateinischen "lex fundamentalis") und sie betrachten sie tatsächlich als das grundlegende Gesetz, das alle zu befolgen haben. Sie halten ihre Verfassung nicht für ein schmückendes Beiwerk, das die gesellschaftliche Ordnung tarnt oder ihm ein hübscheres Aussehen gibt. Sie würden es niemals hinnehmen, wenn die Machthabenden sich nur dann auf die Verfassung beriefen, wenn ihnen das gelegen käme, sie aber im gegenteiligen Falle bespucken oder hochmütig mit Füßen treten würden. Und sie könnten sich den absonderlichen Umstand nicht vorstellen, dass ausgerechnet die verfassunggebende Nationalversammlung sich scheintot stellt und die Verabschiedung von Gesetzen willentlich Dutzende von Jahren aufschiebt, um so die Implementierung der Verfassung zu verhindern. In Deutschland ist es übrigens so, dass durch die Verfassung festgelegte Regelungen selbstverständlich rechtskräftig sind. Es gibt da nicht dieses paradoxe Untertanendenken, dass die Verfassung erst der Verordnungen bedarf, diese wiederum der Durchführungsbestimmungen, und erst wenn letztere vorliegen, wagt man sich, die verfassungsmäßigen Bestimmungen anzuwenden. Deshalb hätte es in Deutschland keinerlei rechtliche Auswirkungen, wenn der Bundestag absichtlich die Verabschiedung von Gesetzen verzögerte.

 

Das Recht auf Freiheit ist ein selbstverständliches, unantastbares Recht. Die Verfassung enthält das Recht auf Freiheit sowie verschiedene Menschen- und Bürgerrechte, um diese Rechte zu betonen und zu schützen, nicht, um diese Rechte zu verteilen oder zu erlauben. In Deutschland ist es den Menschen erlaubt, zu tun, was nicht gesetzlich verboten ist. Daher gibt es nicht den irrwitzigen Strafvorwurf der "missbräuchlichen Ausnutzung von Gesetzeslücken" (siehe den Kommentar im Artikel "Demonstrationsfreiheit der Bürger"). Im Gegensatz dazu dürfen die Mitglieder des Staatsapparates als Repräsentanten des Staates nur tun, was gesetzlich erlaubt ist. (Ein Beispiel für diese Rechtsgedanken zeigt die Argumentation des Richters im Prozess Daschner zum Schuldspruch über den stellvertretenden Polizeipräsidenten der Stadt Frankfurt am Main Wolfgang Daschner und den ihm unterstellten Polizeioffizier Ortwin Ennigkeit: Die Androhung von Schmerzen zur Erzwingung einer Äußerung sei nicht durch das Polizeigesetz von Hessen gedeckt, deshalb seien ihre Handlungen nicht durch das Argument der Nothilfe gerechtfertigt.) Aus diesem Grunde hätte Angela Merkel trotz des Gesprächs des vietnamesischen Premierministers mit der deutschen Kanzlerin am Rande des G20-Gipfels, keine eigenmächtige Entscheidung entgegen der deutschen Rechtslage und zum Schaden der Freiheitsrechte von TXT treffen können, um dem "strategischen Partner" einen Gefallen zu tun.

 

"Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich" (Artikel 3 Absatz 1 Grundgesetz). Das ist eine juristische Realität in Deutschland, keine Verfassungsrichtlinie für die Zukunft und keine freche Lüge. "Die Richter sind unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen" (Artikel 97 Absatz 1 Grundgesetz). Eine inhaltliche Entsprechung findet sich auch in Artikel 103 Absatz 2 der Vietnamesischen Verfassung. Der Unterschied liegt nur darin, dass diese Forderung in Vietnam einer Hoffnung auf das Paradies gleicht, in Deutschland dagegen ist sie eine sehr weltliche Realität. Deshalb, wenn die deutsche Regierung einwilligen würde, TXT auszuliefern, und wenn das gegen irgendeinen deutschen Gesetzesparagraphen verstoßen würde, dann würden die Anwälte von TXT Klage erheben, und die Entscheidung der deutschen Regierung würde vom Gericht zurückgewiesen. Daher kann die deutsche Regierung selbst bei einigem Verständnis für die hitzige Eile des "strategischen Partners" nicht gleichermaßen überhitzt reagieren.

 

III.4.b. Die Bundesrechtsanwaltsordnung legt in Artikel 1 feierlich fest:

" Der Rechtsanwalt ist ein unabhängiges Organ der Rechtspflege."

Diese kurzgefasste Definition erhärtet nicht nur die "Unabhängigkeit" des Anwalts, sondern betont auch seine Funktion der "Rechtspflege". Wir müssen verstehen, dass die Funktion der "Rechtspflege" des Rechtsanwalts nicht bedeutet, gemeinsam mit dem System der Ermittlungs-, Anklage-  und Rechtsprechungsorgane "rechtspflegerisch" zu tätigen, sondern dass im Gegenteil der Anwalt verhindern muss, dass diese Rechtsorgane das Recht verletzen. Allgemein ausgedrückt heißt das, die Verantwortung des Anwalts ist nicht die Kooperation mit dem System der Ermittlungs-, Anklage-  und Rechtsprechungsorgane, sondern der Widerstand gegen diese Rechtsorgane im Sinne der "Rechtspflege". In Konkretisierung dieser Funktion ist in der Berufsordnung für Rechtsanwälte in Artikel 1 Absatz 3 geschrieben:

"Als  unabhängiger  Berater  und  Vertreter  in  allen  Rechtsangelegenheiten  hat  der  Rechtsanwalt  seine  Mandanten  vor  Rechtsverlusten  zu  schützen,  rechtsgestaltend,  konfliktvermeidend  und  streitschlichtend  zu  begleiten,  vor  Fehlentscheidungen  durch  Gerichte  und  Behörden  zu  bewahren  und  gegen  verfassungswidrige  Beeinträchtigung und staatliche Machtüberschreitung zu sichern."

 

Aus der Perspektive des Rechtsstaates gesehen liegt die wichtigste Verantwortung des Anwalts im Erhalt des Gleichgewichts im Rechtssystem. Da sie diesen Standpunkt nicht teilt, hat die XIV. Nationalversammlung Vietnams sich (bei der Überarbeitung des gerade erst verabschiedeten, aber wegen Korrekturbedarf nicht mehr angewandten Strafgesetzbuches) in Diskussionen um die Verpflichtung des Anwalts zur Anzeige seines Mandanten verirrt. Die Unterstützer dieser Anzeigepflicht meinen:

"Neben der Berufsethik des Anwalts steht noch die moralische Pflicht des Bürgers..."

Die Gegner argumentieren:

"Wenn der Anwalt Straftaten anzuzeigen hat, wird sich dann der Mandant noch einen Anwalt nehmen? Will die Gesellschaft den Beruf des Anwalts austrocknen? Wenn der Anwalt, noch bevor er mit der Verteidigung begonnen hat, seinen Mandanten anzeigt, kann dann dieser Beruf überhaupt existieren?"

Glücklicherweise ist noch niemand auf die Argumentation verfallen, "der Fußweg sei nicht der Ort, um gegen Hunger und Armut zu kämpfen", um daraus zu schließen, dass "der Beruf des Anwalts kein Mittel zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit" sei.

 

Das grundlegende Problem ist: Um seine Rolle als Erhalter des Gleichgewichts im Rechtssystem zu erfüllen, muss sich der Anwalt auf seine Spezialaufgabe als Gegengewicht konzentrieren. Er darf nicht im Übereifer auf die Gegenseite wechseln und die Ermittlungsaufgaben der Ermittlungsbehörde übernehmen. Wenn er sich nicht ganz und gar darauf konzentrieren würde, als Säule des Gegenpols zu agieren, um das Gleichgewicht zu erhalten, könnte er das Rechtssystem zum Kippen bringen.

 

In Erfahrung der Debatten der Nationalversammlung durch die Berichterstattung der Medien war ich versucht, meine Meinung einzubringen, habe es dann aber gelassen. Einerseits konnte ich aus Zeitmangel nur einige Ideen zur Verfassung beitragen, und weil ich schon "Kummer mit der Verfassung" habe, werden Gesetze belanglos. Andererseits dachte ich mir, sollen sich doch die Anwälte selbst verteidigen, denn wenn sie sich selbst nicht verteidigen können, wie sollte ihnen das dann für andere gelingen.

 

Um ihren beruflichen Aufgaben gerecht zu werden, müssen deutsche Anwälte sich ständig und mit Leidenschaft weiterbilden und mit viel Ernst und Zeitaufwand die Prozessakten studieren. In der Bundesrepublik Deutschland hat ein solcher Anwalt keine Chance, der Prozessakten nur überfliegt, sich dann die Krawatte anlegt und im Gerichtssaal Spiegelfechtereien betreibt. Die deutschen Gerichte legen viel Wert auf die mündliche Erörterung in der Gerichtsverhandlung, deshalb kann der Anwalt nicht dem Richter die Schuld zuschieben, um seine Inkompetenz und seine Faulheit zu vertuschen.

 

Als Mensch, der sehr viel Geld besitzt und der dazu in einer sehr schwierigen Lage ist, hat TXT ganz sicher eine Reihe der besten Anwälte beauftragt. Die deutsche Regierung würde es nicht wagen und hätte auch nicht die Möglichkeit, diese Anwälte zu ignorieren und rechtswidrige Entscheidungen zu treffen, um TXT auszuliefern. Wenn sie es aus irgendeinem Grunde darauf anlegen würde, dem Auslieferungsbegehren entgegen der Rechtslage nachzukommen, dann würde sie in einem Gerichtsverfahren mit Sicherheit eine Niederlage gegen die Anwälte hinnehmen müssen. 

 

III.4.c. Die Deutschen hegen eine starke Antipathie gegen korrupte Beamte, umso mehr, wenn es sich um Beamte eines kommunistischen Systems handelt. Aber man erinnere sie nicht daran, dass TXT korrupt ist, mit dem Ziel, diese Antipathie hervorzurufen. Denn wenn es um die Aburteilung eines Straftäters geht, dann schieben sie Gefühle beiseite und konzentrieren sich nur auf die gesetzlichen Grundlagen. Wenn also TXT tatsächlich schwerwiegende Straftaten der Korruption begangen hat, und wenn der Prozess nur die Bestrafung dieser Straftaten zum Ziel hat, dann bestünde die begründete Hoffnung, dass die Deutschen bereit sind, TXT auszuliefern. Wenn aber der Prozess politische Motive aufweist, dann wird TXT, unabhängig vom Grad der Korruptionsvorwürfe, weiterhin in Deutschland Schutz suchen können. Einerseits ist dies eine Festlegung im deutschen Recht, der niemand zuwiderhandeln darf, andererseits kann Deutschland nicht ruhigen Gewissens einen der Korruption Beschuldigten an einen korrupten Apparat zur Aburteilung übergeben.

 

Diese Verfahrensweise ist sicherlich befremdlich und unverständlich für eine Gemeinschaft, die nachhaltig im Sinne des Klassenkampfes und der Diktatur des Proletariats erzogen worden ist, und den Geist der Unversöhnlichkeit gegenüber dem Feind verinnerlicht hat. Aber in einer zivilisierten, humanen Gesellschaft kann ein guter Mensch einem für schlecht befundenen Menschen nicht jegliche Lebensgrundlage entziehen. Die deutsche Gesellschaft ist recht human, sie schlägt sich aber eher selten in die Brust, um sich dieser Humanität zu rühmen. Im Gegenteil werden oft inhumane Zustände kritisiert, was dazu führt, dass die Menschlichkeit in der Gesellschaft stärker wird. Auch die vietnamesische Gesellschaft ist human, aber sie ist sehr auf Selbsterhebung, Selbstlob ausgerichtet, ungeachtet der realen Gegebenheiten. Und ob der vielen Lobeshymnen fehlt am Ende Zeit und Kraft, das Gelobte umzusetzen. Wenn jemand noch nicht die Gelegenheit hatte, menschlich zu wirken, kann man von ihm kein Verständnis und keine Akzeptanz für menschliches Handeln erwarten.

 

III.4.d. Sie könnten Deutschland vorwerfen, nicht entschieden genug gegen Verbrecher vorzugehen. Aber Sie sollten nicht unterstellen, Deutschland würde Verbrechern "Unterschlupf gewähren", denn das könnte als Verleumdung betrachtet werden. Sie könnten, wenn Sie wollten, nach eigenem Ermessen gegen Verbrecher vorgehen, aber Sie sollten immer daran denken, dies nur in Ihrem eigenen Land zu tun. Und wenn Sie der Ansicht wären, "der Zweck heiligt die Mittel", dann sollten Sie nicht vergessen, dass dies ein Gesetz des Dschungels ist, das nicht einfach in ein rechtsstaatlich organisiertes Land wie die Bundesrepublik zu exportieren ist. Unsere Vorfahren haben uns gelehrt: "Wenn man in eine Familie einheiratet, hat man deren Gepflogenheiten zu befolgen". Berlin gehört der "Familie" der Bundesrepublik Deutschland an, und wir haben, wenn wir dorthin kommen, die "Gepflogenheiten" der Deutschen zu befolgen, und uns nicht nach den "Gepflogenheiten" des Dschungels zu bewegen.

 

III.5. Zusammengefasst sind die Machthabenden in Berlin tatsächlich auch Machthabende, aber nur in dem Rahmen, den ihnen die deutschen Gesetze vorschreiben. Sie können nicht willkürlich und uneingeschränkt handeln, wie das die Machthabenden in einer Einparteienherrschaft mit Machtmonopol tun. In einem Umfeld, in dem die Menschenrechte durch das Recht geachtet und geschützt werden, in dem Rechtsanwälte Respekt genießen und dessen würdig sind, in dem Gerichte gerecht und genau nach den rechtlichen Vorgaben urteilen, kann die deutsche Regierung nicht willkürlich dem Auslieferungsbegehren der vietnamesischen Regierung gegen TXT nachkommen. Da Deutschland noch zahlreiche andere Fälle abzuarbeiten hat, die in der zeitlichen Abfolge vorrangig und oft viel schwerwiegender sind als der von TXT, muss Vietnam selbstverständlich warten, so dass die deutschen Kollegen das Verfahren entsprechend der gesetzlich vorgeschriebenen Abläufe durchführen können. Es ist bedauerlich, dass nach den Anschuldigungen durch Deutschland, Vietnam nicht abgewartet, sondern TXT aus der Mitte von Berlin nach Hanoi entführt hat. Falls das tatsächlich zutrifft, ist das ein inakzeptabler Vorgang, denn er verstößt eklatant gegen deutsches Recht, gegen internationales und auch gegen vietnamesisches Recht.

 

 

IV.  Welche Rettung ist möglich?

 

Der Generalsekretär der KPV Nguyễn Phú Trọng erklärte siegessicher: "Trịnh Xuân Thanh ist ins Ausland geflohen. Wir haben einen internationalen Haftbefehl erlassen und werden alles dafür tun, ihn festzunehmen. Er kann uns nicht entkommen." Tatsächlich hat man TXT schließlich festnehmen können, und zwar auf diese Weise. Nach errungenem Sieg brachte der Generalsekretär begeistert einen bildlichen Vergleich: "Wenn der Ofen richtig heiß ist, brennt auch frisches Holz". Ja, nachdem "das ganze politische System zum Einsatz gekommen war"... den Ofen anzuzünden, brennt nun alles. Allerdings brennt nicht nur das trockene und das frische Holz, sondern es brennt das ganze Haus. Führt die strikte Befolgung der Devise "die Ratte zu töten, ohne die Vase zu zerschlagen" dazu, dass man "die Vase erhält" indem man das Haus anzündet, um "die Ratte zu töten"?

 

Während das Haus brennt, verfällt der gesamte Apparat in Stillschweigen, statt sich ans Löschen zu machen. Gleichzeitig machen sich Kräfte "der spontanen Volksmasse" reihenweise daran, weiter Öl ins Feuer zu gießen. Mit haltlosen Vorwürfen und Anschuldigungen gegen Deutschland tragen sie dazu bei, dass die ohnehin angespannte Situation noch schwieriger wird.

 

Das Ansehen der SR Vietnam in der Bundesrepublik Deutschland und in der Europäischen Gemeinschaft war noch nie so stark beschädigt wie im Moment. All die diplomatischen Anstrengungen der vergangenen Jahrzehnte, dem System ein angenehmes Äußeres zu verschaffen, wurden mit einem Handstreich zunichte gemacht.

 

Die wirtschaftlichen, politischen und diplomatischen Folgen sind unabsehbar. Es ist irrational, dass ganze Berge von Geld eingesetzt werden, um einen riesigen Kontrollapparat zu unterhalten, der im ganzen Jahr nur ein paar Fälle von Korruption und falschen Vermögensangaben aufdeckt. Diesmal, im Falle von TXT, werden im Namen der Korruptionsbekämpfung Schäden angerichtet, die um ein Vielfaches höher sind, als die Auswirkungen der von TXT verantworteten Korruption. Wozu also das Ganze? Vielleicht nur, um dem Ehrgefühl des Herrschers Genüge zu tun?

 

Was ist zu tun in dieser sehr schwierigen Situation? Im Folgenden werden vier Lösungsvarianten aufgezeigt, die alle Beteiligten konsultieren können.

 

IV.1. Entschluss zur Ehrlichkeit

 

Für den Fall, dass eine Entführung von TXT nicht stattgefunden hat, muss man sich natürlich für die Theorie "TXT hat ein Geständnis abgelegt" entscheiden. Will man allerdings den Vorwurf von deutscher Seite über die Entführung von TXT zurückweisen, dann muss man unumwunden erklären, dass es keine Entführung von TXT gegeben hat. Es reicht nicht, den Begriff der "Entführung" zu meiden und nur zu sagen, "TXT hat ein Geständnis abgelegt". Denn wenn TXT entführt worden und nun in Vietnam inhaftiert ist, dann ist sein Anerkenntnis, er habe "ein Geständnis abgelegt", natürlich die einfachste Lösung. 

 

IV.1.a. Das Schlechte ist, dass selbst für den Fall, dass es kein Kidnapping gegeben hat, entgegen den Beteuerungen der vietnamesischen Regierung viele Vietnamesen den Anschuldigungen Deutschlands Glauben schenken. Nicht etwa, weil sie westlich orientiert sind, sondern weil unser Volk zu lange und zu oft die Lügen unserer Herrscher schlucken musste. Das ist der Preis, der für inflationäres Lügen zu zahlen ist. Mehr noch, die Angewohnheit der vietnamesischen Machthaber, rowdyhaft zu handeln, ist nicht unbekannt. Immer dann, wenn den Bürgern Land geraubt wird, wenn eine patriotische Demonstration zu unterdrücken oder Aktivisten für demokratische Freiheiten in Schach zu halten sind, werden rowdyhafte Maßnahmen verwendet. Entweder man mobilisiert echte Kriminelle und erklärt dann, das seien "spontane Reaktionen der Volksmasse”, oder man lässt Polizisten in die Rollen von Kriminellen schlüpfen. Oftmals bedarf es aber des Rollenspiels gar nicht. Unter ihnen finden sich einige, die auf Grund ihrer Entwicklung zu Kriminellen geworden sind, andere wurden dazu ausgebildet, und wiederum andere waren schon kriminell, bevor sie in die Reihen der Polizei aufgenommen wurden. Diese Kriminellen haben ein geringes Bildungsniveau und benehmen sich anmaßend. Insofern würde es nicht verwundern, wenn solche Leute die Entführung von TXT aus Deutschland realisiert hätten.

 

Vor kurzem erst, am 15.4.2017 lockten in der Gemeinde Đồng Tâm (Kreis Mỹ Đức, Stadt Hanoi), einige Kerle mit Offizierssternen der Streitkräfte, die sich Volksstreitkräfte nennt, Herrn Lê Đình Kình (82 Jahre alt, seit 55 Jahren Mitglied der KPV) aufs Feld, angeblich um die Grundstückspfähle zu bestimmen. Plötzlich traten sie auf ihn ein und brachen ihm ein Bein. Sie warfen ihn wie ein Tier auf ein Fahrzeug, legten ihm Handschellen an und knebelten ihn. Dann fuhren sie 50 km nach Thiền-Quang-Straße 7. Als der Mann über Schmerzen in dem gebrochenen Bein klagte, brachte ihn die Polizei in die Armeeklinik 108, beschuldigte ihn aber als einen "wegen Störung der öffentlichen Ordnung Festgenommenen", damit niemand ihn medizinisch behandelt. Wenn ein bescheidener, aufrichtiger und konstruktiver Mensch wie Lê Đình Kình, nur weil er sich gegen Korruption wendet, betrogen, entführt und auf diese Weise behandelt wird, ist die Entführung eines korrupten Mannes wie TXT nichts Verwunderliches mehr.

 

IV.1.b. Den Machthabern in Hanoi stellt sich das Problem, Beweismittel zu finden, die auch die Skeptiker überzeugen. Das Vorzeigen des "Geständnisses" von TXT ist nur für wenige überzeugend. Worauf soll sich denn der Glauben stützen, dass dieses Schriftstück tatsächlich von TXT verfasst ist? Die Schrift? Vietnamesen bekommen üblicherweise nur die Schriftzüge von Hồ Chí Minh zu sehen, mit etwas Glück vielleicht noch von Lê Duẩn, Trường Chinh, Phạm Văn Đồng, Võ Nguyên Giáp… Selbst die Schriftzüge des aktuellen Generalsekretärs der Partei sind ihnen fremd, woher also sollten sie die von TXT kennen? Auch unter den Leuten, die unter TXT gearbeitet haben, findet sich in Zeiten, in denen Schriftstücke von Assistenten am Computer verfasst und vom Chef nur noch unterzeichnet werden, kaum jemand, der in den Genuss gekommen wäre, die Handschrift des Chefs mit eigenen Augen zu sehen. Will man die Herkunft des Geständnisschreibens an den sprachlichen Anzeichen für geringe Bildung festmachen, dann ist das noch weniger überzeugend. Innerhalb der Führungsriege ist TXT keineswegs der einzige mit geringer Bildung.

 

Deshalb sollte man lebendige Bilder als Beweismittel veröffentlichen. Das kurze, in der Nachrichtensendung von VTV1 am 3.8.2017, um 19 Uhr veröffentlichte Video kann die Vorwürfe der Entführung nicht entkräften. Jemand, der die Absicht hat, sich zu stellen, fürchtet nichts mehr als die Ermordung durch seine Komplizen. Daher sollte er, wenn er sich aus eigenem Antrieb und erfolgreich gestellt hat, vom Sicherheitsapparat geschützt wird und wegen des freiwilligen Geständnisses Vorrechte genießt, frisch und entspannt wirken, nicht so angespannt und erschöpft, wie TXT das tut.

 

Sofern TXT sich spontan und ohne vorherige Absprache überlegt haben sollte, sich zu stellen, so wäre die Grenzüberquerung und Einreise nach Vietnam (bei vorliegendem Haftbefehl) noch um ein Vielfaches komplizierter als seine vorangegangene Ausreise aus Vietnam (als es den Haftbefehl noch nicht gab). Um es geradeheraus zu sagen, es ist unmöglich, dass TXT ganz normal eingereist sein und sich dann "bei der Strafabteilung der ermittelnden Sicherheitsbehörde des Ministeriums für Öffentliche Sicherheit gestellt" haben könnte. Deshalb müsste TXT ganz bestimmt Vertreter einer Organisation getroffen haben, um von denen dann zurückgebracht zu werden. Und diese Organisation hätte dann ganz gewiss auch die Möglichkeiten gehabt, die Verhandlungen zur Beweisführung als Video aufzunehmen. Die Einreise nach Vietnam wäre dann vermutlich nicht mit Trommelwirbel und gehissten Fahnen wie beim Einmarsch der Olympiamannschaft erfolgt, aber die Einreise und die Fahrt vom Flughafen bis zur Strafabteilung der ermittelnden Sicherheitsbehörde des Ministeriums für Öffentliche Sicherheit wäre doch wohl mit einer Kamera festgehalten worden, um die freiwillige Rückkehr zu dokumentieren. Dabei sprechen wir noch nicht von den Stempeln, die bei Ausreise in den Reisepass gedrückt worden sein müssten, wenn TXT Deutschland tatsächlich auf legalem Wege verlassen haben sollte. All diese Materialien sollten veröffentlicht werden, um der Aufregung entgegenzutreten.

 

In dem "Geständnisschreiben", schreibt TXT:

"Von Familie und Freunden ermutigt bin ich nach Vietnam zurückgekehrt und habe mich bei der ermittelnden Sicherheitsbehörde mit einem Geständnis gestellt, um Strafmilderung durch Partei und Regierung und die Justiz zu erlangen."

Wenn das zuträfe, dann stünde nicht nur TXT Strafmilderung zu, sondern darüber hinaus wären seine Familie und seine Freunde des Lobes wert. Die geringste Auszeichnung wäre es dann, TXT den Besuch seiner Ehefrau, seiner Kinder und seiner Eltern zu erlauben, mit denen er sich voller Rührung in den Armen liegen würde (unter der strengen Kontrolle der Sicherheitsbeamten, so dass es keinen Grund für Befürchtungen gibt). Sofern seine Ehefrau und seine Kinder nicht nach Vietnam kommen könnten, könnte man Aufnahmen von einem Interview mit diesen im Ausland machen. Das wäre umso besser, würde es doch Denunziationen entkräften, nach denen das Ganze ein im großen Gefängnis erdachtes Spektakel ist. Filmaufnahmen hätten nur positive Aspekte und ganz sicher keine negativen Auswirkungen auf die weitere Prozessführung. Wichtig wäre, dass lebendige Ausschnitte aufgenommen worden sind, die im vietnamesischen Fernsehen gezeigt werden können. Warum nicht?

 

Die größte Stolperfalle bilden die Reaktionen der deutschen Rechtsanwälte. Bis zum Schluss hatte TXT denen gesagt, dass er sich niemals freiwillig den vietnamesischen Behörden stellen würde, da er genau wisse, dass er aus politischen Gründen kein faires Verfahren zu erwarten habe. Hätte TXT unvermittelt seine Meinung geändert und vorgehabt, in Vietnam ein Geständnis abzulegen, dann hätte er den anwälten zumindest vorher mitteilen müssen, dass er auswärts zu tun habe und seine Mandantschaft niederlegen wolle, hätte mit ihnen abgerechnet und den Anwaltsvertrag beendet. Er hat aber nichts dergleichen gesagt, hat die Anwaltsgebühren nicht beglichen und ist verschollen. Sollte er absichtlich die Anwälte um ihre Honorare gebracht haben? Aber sein Vermögen befindet sich immer noch in Deutschland. Wie könnte er da einfach verschwinden? Da er das nicht kann, hätte er doch, bevor er aktiv und selbstbestimmt Deutschland verlässt, den Anwälten die Vertragskündigung mitteilen müssen, um ein kostenaufwendiges, nutzloses Weiterlaufen der Verträge zu vermeiden. Es geht um Eurobeträge, nicht um Muschelschalen. Ein habgieriger Mensch, dessen Zeit abgelaufen war, und dann findet er nicht einmal mehr Zeit, die Verträge zu kündigen, bevor er… entführt wird. Um solche unerfreulichen Gedankengänge zu unterbinden, wäre es die einfachste und beste Lösung, Frau Petra Isabel Schlagenhauf zusammen mit den anderen Anwälten nach Vietnam einzuladen, um ein Gespräch mit TXT zu führen. Dann könnte man diese Gespräche aufzeichnen und im Fernsehen ausstrahlen. Das wäre alles.

 

Hätte man sofort ein paar Videoausschnitte vom Ablauf der Rückreise von TXT und dem Ablegen seines Geständnisses veröffentlicht, anschließend sein Zusammentreffen mit ihm nahestehenden Personen sowie Gespräche von ihm mit seinen Anwälten aufgenommen und veröffentlicht, dann hätten viel mehr Leute dem Glauben geschenkt. Wenn aber auch nur eine dieser drei Varianten fehlt, ist es schwer, letzte Zweifel auszuräumen.

 

Eigentlich ist der Überzeugungswert solcher Videos gar nicht sehr hoch. Denn wenn TXT sich erst einmal in vietnamesischer Haft befindet, dann muss er natürlich alles tun, was die Polizei ihm abverlangt, Familie und Freunde müssen "kooperieren", um das Strafmaß von TXT auf ein Minimum zu reduzieren. Obwohl das so ist, wäre das Vorliegen solcher Filme doch allemal besser. Je länger Vietnam sich in Stillschweigen hüllt, desto mehr wird die Öffentlichkeit argwöhnen, dass auf Zeit gespielt wird, um an Lügengespinsten zu basteln. Deshalb muss das Zaudern nun ein Ende haben. Falls es tatsächlich keine Entführung von TXT gegeben haben sollte, müssen nun unverzüglich die o.g. Videos präsentiert werden, um die Unschuld zu beweisen.

 

IV.2. Entschluss zur Lüge

 

Für den Fall, dass TXT entführt worden ist, ist der Entschluss, zu behaupten, "TXT habe sich selbst gestellt" allemal am einfachsten zu verfolgen. Die Behauptung ist einfach, weil sie das eigene Selbstbild am besten widerspiegelt und weil sie der eigenen Tradition und den Erfahrungen am besten entspricht.

 

IV.2.a. Selbst wenn man gleich zu Beginn beschließt zu lügen, müssen doch die an der Umsetzung Beteiligten verstehen, dass der Verhandlungstisch kein Ort ist, an dem beide Seiten darin wetteifern, einander zu betrügen. Deshalb gehört Fingerspitzengefühl dazu, zu entscheiden, bis zu welchem Grade man lügen kann. Um eine geeignete Grenze festzulegen, muss man sich über die verschiedenen Grade der Lügenbereitschaft in den beiden Kulturen bewusst sein. Auf beiden Seiten wird gelogen, insbesondere in der Politik, wo das Lügen eine internationale Gewohnheit geworden ist. Aber die Niveaus sind sehr verschieden, nicht nur in Bezug auf die Häufigkeit der Lüge, sondern auch auf psychologische Merkmale der Lüge. Die eine Seite lügt, wenn das notwendig ist, sie lügt und fürchtet dann, dass die Lüge aufgedeckt werden könnte. Die andere Seite lügt auch, wenn das nicht nötig wäre oder wenn man es nicht tun sollte, nämlich um sich den Spaß zu erkaufen, später damit hausieren zu gehen, um zu zeigen, dass man selbst schlauer, gerissener ist als die andere Seite. Die eine Seite ist das ganze Jahr überwiegend sehr gewissenhaft und hat sich deshalb den ersten April geschaffen, um einmal im Jahr die Gelegenheit zu haben, sich ein wenig mit Lügen zu erfreuen. Die andere Seite lügt das ganze Jahr und sollte daher eigentlich einen Tag im Jahr einführen, an dem man ganz ohne Lügen auskommt, um sich in Ernsthaftigkeit zu trainieren. Aber stattdessen wird auch hier der erste April importiert, um noch ausgelassener lügen zu können. Sofern man sich nicht dieser Differenzen bewusst ist, könnte man glauben, es sei eins zu eins wenn beide Seite lügen. Wenn man als Repräsentant einer Seite, die sich schuldig gemacht hat, den Grad der Ernsthaftigkeit und des Wissens der Gegenseite nicht richtig einschätzt und über Gebühr lügt, dann wird man den Zorn der Gegenseite noch weiter anfachen.

 

IV.2.b. Beim Streit sollte man nicht annehmen, die Deutschen wüssten nicht, worum es geht. Sie ermitteln sehr geschickt und sind sehr vorsichtig und zurückhaltend in ihren Äußerungen. Gewöhnlich lassen sie nur einen kleinen Teil dessen erkennen, was ihnen bekannt ist, im Sinne einer Warnung. Den anderen Teil verwahren sie gut als Beweismaterial, um ihr Gegenüber einzuschätzen, und um im gegebenen Falle auf einen Beweismittelvorrat zurückgreifen zu können, der zum Einsatz kommt, wenn es jemanden zu entlarven gilt. Wenn jemand das nicht glaubt, soll er doch die vielen Vietnamesen nach ihren Erfahrungen fragen, die in den 1990er Jahren auf Deutschlands Straßen herumbummelten und Zigaretten verkauften. Damals beantragten Vietnamesen Asyl in verschiedenen Asylbewerberheimen unter mehreren falschen Namen. In je mehr Asylheimen man angemeldet war, desto mehr Unterstützungsleistungen konnte man beziehen. Und jedes Mal, wenn man beim illegalen Zigarettenverkauf festgenommen wurde, konnte man eines der Pseudonyme angeben zusammen mit dem dazugehörigen Asylheim. Egal, welcher Name angegeben wurde, die deutsche Polizei schrieb ihn kommentarlos auf. Als man sich aber nach etlichen Jahren auf diese Weise wohlig eingerichtet hatte und Deutschland das Rückübernahmeabkommen mit Vietnam unterzeichnet hatte, nahm Deutschland die Leute einen nach dem anderen fest. Man fragte nach dem Namen wie sonst auch. Nachdem man die Antwort vernommen hatte, brachte man in aller Ruhe vor: Nein, Ihr wahrer Name und Ihre Anschrift lauten wie folgt, geben Sie das zu! Damit war das Spiel aus. Deshalb glauben Sie nicht, wenn Ihr Gegenüber sich still anhört, was Sie erzählen, dass Sie ein besonders talentierter Lügner sind, und fahren in Ihren Geschichten fort, um zu beweisen, dass Sie ein Lügner sind.

 

Um das Spiel der deutschen Seite mit verdeckten Karten im Fall TXT zu illustrieren, lässt sich das Beispiel des Tatfahrzeugs angeben, das in Prag, also 430 km vom Tatort entfernt, angemietet worden war. Nach Pressemitteilung von Rechtsanwältin Petra Isabel Schlagenhauf wurde TXT am 23.7.2017, gegen 10.30 Uhr entführt, als er im Tiergarten in Berlin spazieren ging, und die Berliner Polizei nahm am 24.7.2017 die Ermittlungen in dieser Sache auf. Nach Herrn Bùi Quang Hiếu (dem Vermieter des Wagens), kam die Polizei am 28.7.2017 (also 4 Tage nach Aufnahme der Ermittlungen) zu ihm, befragte ihn und beschlagnahmte das Fahrzeug. Da das Fahrzeug gegen Diebstahl versichert war, hatte das GPS die gesamte von dem Auto zurückgelegte Strecke aufgezeichnet und gespeichert. Daher lässt sich sagen, dass die Ermittlungsbehörde bis zum 28.7.2017 bereits recht gut über Charakter und Ablauf der Entführung im Bilde war. Aber erst am 4.8.2017 (also 7 Tage nach Beschlagnahmung des Fahrzeugs), wurde die Nachricht über das mit GPS ausgestattete Tatfahrzeug an die Presse weitergegeben. Vermutlich musste die deutsche Seite, nachdem das Auswärtige Amt der BRD am 2.8.2017 eine Presseerklärung herausgegeben hatte, in deren Folge die vietnamesische Seite aber nicht den Anschein machte, etwas zugeben zu wollen, die Information über das Tatfahrzeug nachschieben, um zu warnen.

 

Allerdings wussten die Entführer spätestens seit dem 28.7.2017, als sowohl der Vermieter als auch der Mieter des Wagens durch die Polizei befragt und das Auto konfisziert worden waren, dass sie entdeckt waren. Und möglicherweise war das nicht das einzige Anzeichen für ihre Entdeckung. Denn am 25.7.2017 (also 3 Tage vor der Beschlagnahme des Autos), hatte die Polizei Frau Petra Isabel Schlagenhauf mitgeteilt, es bestünden kaum Zweifel, dass der vietnamesische Geheimdienst einen Landsmann entführt hätte, mitten in Berlin. Es fragt sich, ob die Tatsache, dass das Ministerium für Öffentliche Sicherheit am 31.7.2017 plötzlich die Nachricht brachte, dass "TXT sich gestellt" habe, eher durch die aufgedeckten Einzelheiten (in Deutschland und Tschechien) verursacht war oder durch die Frage "Trịnh Xuân Thanh ist zurück, und die Presse verfällt in Schweigen?" die Huy Đức am 30.7.2017 öffentlich gestellt hatte. Einige Personen beschuldigen Huy Đức, er habe ein Staatsgeheimnis ausposaunt und die Regierung in eine schwierige Lage gebracht, so dass diese eilig bekannt geben musste, "TXT habe sich gestellt". Es sei darum nicht genug Zeit gewesen, eine Dramaturgie zu entwickeln, was dem Land sehr geschadet habe. Die Entführung von TXT wird verteidigt. Das Aufdecken des Fakts, dass "TXT zurückgekehrt" ist, wird angeklagt, dem, der es getan hat, wird die Verantwortung zugeschoben. Ist das gerecht?

 

IV.2.c. Das wichtigste vor dem Entschluss zur Lüge ist, sich darüber klar zu werden, wie lange dieser Entschluss aufrechtzuerhalten ist. Die Deutschen haben das Sprichwort: "Lügen haben kurze Beine". Das heißt, wenn man lügt, wird die Wahrheit früher oder später doch ans Licht kommen. Wenn man es später aber sowieso wird zugeben müssen, ist es dann nicht besser, dies gleich zu tun?

 

Man ist immer noch unentschlossen, möglicherweise aus Angst vor einem Gesichtsverlust. Für diejenigen, die längst enttäuscht worden sind, hat die staatliche Führung kein Gesicht mehr, um dessen Verlust sie sich sorgen müsste. Aber für Millionen von Menschen, die sich noch immer an den undichten Rettungsring des Glaubens klammern, um ihr eigenes Leben zu rechtfertigen, wird ein Gesichtsverlust der Führung einen Glaubensverlust bedeuten, so dass ein Bruch kaum zu vermeiden ist. Das schmerzlichste sind diejenigen, die nicht nur glauben, sondern auch all ihre persönliche Reputation mit einbringen, um den Ruf der Partei zu verteidigen. Das Bedauerliche ist, dass ein System, dass sich auf einen irrationalen Glauben gründet, nicht von Dauer sein kann.

 

IV.3. Aufrichtige Reue

 

Weiterhin im Falle der Entführung von TXT sollte man nach diesem Konzept beizeiten seinen Fehler eingestehen. Das Benennen des tatsächlich Verantwortlichen ist vermutlich nebensächlich. Denn vielleicht hat die deutsche Seite auch nicht die Absicht, bis zum Ende zu verfolgen, wenn man denkt, dass es sich um die höchste Stelle handelt. Wichtiger ist, aufrichtig anzuerkennen, dass das realisierte Vorgehen falsch war, und sich dafür rückhaltlos zu entschuldigen.

 

IV.3.a. Das Anerkenntnis und die Entschuldigung sind aber noch nicht genug. In der Pressemitteilung des Auswärtigen Amtes vom 2.8.2017 verlangt Deutschland von Vietnam weder eine Fehleranerkennung noch eine Entschuldigung, sondern klagt unumwunden "den präzedenzlosen und eklatanten Verstoß gegen deutsches Recht und gegen das Völkerrecht" an und stellt gleichzeitig eindeutig fest:

"Die Bundesregierung verlangt, dass Herr Trinh Xuan Thanh unverzüglich nach Deutschland zurückreisen kann, damit der Antrag auf Auslieferung und der Antrag auf Asyl jeweils in einem rechtstaatlichen Verfahren zu Ende geprüft werden können."

Das heißt, die deutsche Regierung fordert Vietnam auf, "Herrn Trịnh Xuân Thanh nach Deutschland zurückkehren" zu lassen, natürlich auf seinen eigenen Wunsch hin.

 

Es ist bedauerlich und nicht ganz sicher, ob aus Versehen oder beabsichtigt, dass einige Zeitungen schreiben, dass "Deutschland verlangt, Vietnam solle Herrn Trịnh Xuân Thanh (Deutschland) zurückgeben". Der Begriff der "Rückgabe" verleitete einige Leute zu der irrtümlichen Diskussion, dass TXT doch Vietnamese sei, weshalb dann Deutschland eine so unsinnige Forderung aufstelle, Vietnam solle ihn Deutschland "zurückgeben".

 

Natürlich kann Vietnam ein Video vorführen, in dem TXT erklärt, dass er freiwillig nach Vietnam zurückgekehrt ist und nicht wieder nach Deutschland ausreisen will. Da aber Deutschland verlautbart hat, dass die planvolle Entführung von TXT inmitten der Hauptstadt Berlin "einen extremen Vertrauensbruch" darstellt, wird man nicht an die Wahrhaftigkeit dieses Videos glauben. Man wird dem nur dann Glauben schenken, wenn TXT nach Deutschland zurückkehren kann und auf freiem Grund stehend, in einer Situation ganz ohne Einflussnahme erklärt, dass er den Asylantrag zurückzieht und freiwillig nach Vietnam geht, um dort ein Geständnis abzulegen. Wenn Deutschland dies verlangt, auf welcher Grundlage kann Vietnam das zurückweisen?

 

Deshalb muss die vietnamesische Regierung, um ihre Aufrichtigkeit du Rückhaltlosigkeit zu beweisen, die Forderung der deutschen Regierung akzeptieren, "Trịnh Xuân Thanh sofort nach Deutschland zurückkehren" zu lassen. Nur dann wird die deutsche Seite an die Ehrlichkeit der vietnamesischen Seite  glauben.

 

Der Grund, weshalb Deutschland fordert und auch weiterhin fordern wird, dass "Trịnh Xuân Thanh nach Deutschland zurückkehren" darf, liegt nicht darin, dass Deutschland das Vertrauen in den "strategischen Partner" wiederherstellen will, sondern dem Prinzip der Rechtsstaatlichkeit, das durch die Entführung verletzt worden ist, soll wieder Geltung verschafft werden, und dem deutschen Volk soll gezeigt werden, dass die deutsche Regierung die richtigen Schlüsse gezogen hat und nicht halbherzig handelt. So werden sowohl die Prinzipien gewahrt als auch das Ansehen der deutschen Regierung geschützt.

 

IV.3.b. Falls die Forderungen der deutschen Regierung akzeptiert werden, müssen sich die Machthaber in Hanoi mit den Fragen der vietnamesischen Öffentlichkeit herumschlagen: Warum wird ein Angeklagter freigelassen, der mit Haftbefehl gesucht wurde und den zu stellen sehr viel Zeit und viele Anstrengungen brauchte? Man wird sich eine Erklärung einfallen lassen müssen für die hocherfreuten Bürger, die die Festnahme von TXT für einen großen Erfolg im Kampf gegen die Korruption unter der großartigen Führung des Generalsekretärs halten.

 

Möglicherweise gibt es keinen anderen Weg als dass die vietnamesische Regierung offiziell gegenüber ihrem Volk eingesteht, dass diese Art der Verhaftung von TXT falsch war, dass sie das deutsche, das internationale und sogar das vietnamesische Recht verletzt hat. Das Ergebnis eines Rechtsbruchs kann man nicht als Erfolg bewerten, weshalb man es nun nivellieren muss, indem man vorübergehend TXT frei lässt, um die negativen Folgen des Rechtsbruchs zu überwinden, und anschließend eine erneute Festnahme in Angriff nimmt, die in Übereinstimmung steht mit den juristischen Bestimmungen.

 

IV.3.c. Sicherlich fürchtet die vietnamesische Regierung, dass ein solches Vorgehen gleichbedeutend wäre damit, einen Tiger im Wald auszusetzen: Man wird seiner nicht wieder habhaft werden. Das ist realistisch. Wenn TXT nach seiner Rückkehr nach Deutschland den Asylantrag nicht zurückzieht, sondern das Asylverfahren aus politischen Gründen weiter betreibt, dann ist die Chance, dass sein Antrag auf Asyl anerkannt wird, sehr hoch. Ganz einfach, weil die Machthabenden in Hanoi TXT unfreiwillig geholfen haben nachzuweisen, dass dem Haftbefehl gegen TXT politische Elemente anhaften. Und selbst wenn dem Asylantrag nicht stattgegeben würde, wäre eine Auslieferung schwer vorstellbar. Warum? Durch die freche Entführung mitten aus der Hauptstadt Berlin liegen den Anwälten ausreichend Beweise in Händen, um die politischen Elemente des Prozesses nachzuweisen und zu schlussfolgern: Es kann nicht gewährleistet werden, dass TXT in einem fairen Verfahren, auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen abgeurteilt wird, wenn dies durch einen Staatsapparat erfolgt, der bereit ist, das deutsche Recht auf so plumpe Weise zu missachten. Aus den beiden genannten Gründen kann keine Kraft der Welt die deutschen Anwälte vor einem deutschen Gericht besiegen. Und dann wird TXT nicht von Deutschland an Vietnam ausgeliefert werden.

 

Wenn das Endergebnis so aussieht, dann hat das einen schlechten Einfluss auf das Ansehen der vietnamesischen Herrschenden. Allerdings wird der Schaden nicht allzu groß sein. Die Informationen, die für die anhängigen Verfahren in Vietnam herauszufinden und zu dokumentieren sind, wird man bekommen haben, bevor TXT nach Berlin zurückkehren kann. Die Abreise von TXT aus Vietnam wird sogar die Gefahr verringern, dass er zu viel aussagt, dass er die "Erfolge" der Genossen der "eigenen Fraktion" zur Sprache bringt. Wichtig ist auch, dass die Entscheidung, TXT nicht auszuliefern, ein eindrucksvoller Beweis sein wird, dank dessen die Machthabenden in Vietnam die Entführung im Nachhinein rechtfertigen können: Seht ihr? Es gab gar keinen anderen Weg, als nach Deutschland zu gehen und den Verbrecher TXT von dort zu entführen.

 

IV.3.d. Für Deutschland wäre es ein Erfolg, wenn TXT aus der Haft entlassen würde und nach Deutschland zurückkehren könnte, sowohl ein diplomatischer als auch ein juristischer Erfolg. Der Sicherheitsapparat würde weniger in der Kritik stehen, miserabel zu arbeiten und dem Geheimdienst  eines kommunistischen Staates die Möglichkeit zu geben, aus der Mitte der Hauptstadt einen Menschen zu kidnappen. Allerdings würde man wohl nach erstem Frohlocken nicht recht wissen, was anfangen mit seiner Beute. Ursprünglich ist TXT in Deutschland ein Unbekannter, erst durch die Entführung ist sein Name in aller Munde, und dadurch ist sein Fall schwer zu händeln. Allein TXT durchzubringen wäre kein Problem, aber wenn nun all die korrupten kommunistischen Beamten glauben, das sei ein einladender Wink und, sobald ihnen der Prozess gemacht wird, sich nach Deutschland absetzen, was dann? Nun, dann sind sie kein Faktor, vor dem sich die deutsche Gesellschaft fürchtet wie vor den Terroristen des IS, aber die deutsche Regierung wird es nicht mögen, immer wieder Auslieferungsbegehren der "Sieger von 1975" bearbeiten zu müssen. Und was soll man tun, wenn es dann immer mal wieder eine Entführung aus Deutschland geben wird, weil Auslieferungsbegehren nicht schnell genug nachgekommen wird?

 

Wenn eine Auslieferung möglich ist, dann ist man eine Last los. Das Furchtbare ist aber, dass man schwer gegen die Anwälte ankommt, und dass man bei einer Auslieferung auch am Gericht nicht vorbeikommt. Und wenn man schließlich TXT in Deutschland politisches Asyl gewähren muss, wird man nicht nur von der Regierung, sondern auch von der öffentlichen Meinung Vietnams kritisiert werden, Verbrechern Unterschlupf zu gewähren. Selbst wenn TXT Deutschland verlassen und sich in irgendeinem anderen Land verstecken sollte, würde wahrscheinlich Vietnam Deutschland beschuldigen, irgendwo in Deutschland einen Verbrecher unter falschem Namen zu verbergen. Auf diese Weise würde von dem anfänglichen Frohlocken nichts bleiben als ein schales Gefühl.

 

IV.4. Wille zum gemeinsamen Sieg

 

In diesem Teil betrachten wir weiter den Fall, dass TXT entführt wurde, und die vietnamesische Seite aufrichtig anerkennt, dass das realisierte Vorgehen falsch war, und sich dafür rückhaltlos entschuldigt. Anders als bei Konzept IV.3 lässt die vietnamesische Seite nicht "Trịnh Xuân Thanh sofort nach Deutschland zurückreisen". Wie sollte die deutsche Seite damit umgehen? Eine akzeptable Lösung wäre es, recht bald ein Gerichtsverfahren gegen TXT in Vietnam anzuberaumen unter Beobachtung durch Vertreter der deutschen Regierung, unter Einbeziehung von deutschen Verteidigern und unter Anwesenheit der deutschen Presse, die davon berichtet.

 

Das ist ein realistischer Lösungsansatz. Die deutsche Regierung macht im wesentlichsten und kompliziertesten Punkt Zugeständnisse, deshalb sollte sie im Gegenzug das Recht erhalten „die Beobachtung“ des Prozesses gegen TXT „durch Vertreter der deutschen Regierung, die Einbeziehung von deutschen Verteidigern und die Anwesenheit der deutschen Presse, die davon berichtet“ zu fordern. Die vietnamesische Regierung hat einen Verstoß begangen, daher wäre eine solche Lösung mehr als billig und wesentlich besser als die Notwendigkeit, "Trịnh Xuân Thanh sofort nach Deutschland zurückreisen zu lassen".

 

Im Übrigen gibt es, wenn weiterhin betont wird, es werde ein faires und öffentliches Verfahren geben, keinen vernünftigen Grund, weshalb Vietnam die Einbeziehung deutscher Rechtsanwälte und die Anwesenheit der deutschen Presse ablehnen könnte. Und wenn man tatsächlich nicht die Absicht hat, die Menschenwürde des Angeklagten zu beschädigen, warum sollte man dann die Beobachtung des Prozesses durch Vertreter der deutschen Regierung ablehnen? Genau genommen sollte Vietnam in dieser Situation die deutsche Regierung aktiv einladen, Vertreter als Beobachter zum Prozess zu entsenden, um die diplomatischen Spannungen zu vermindern und aufzuzeigen, dass das Verfahren auf gerechte Weise abläuft.

 

Dies wäre ein Konzept, nach dem alle Seiten einen Nutzen davontragen (win-win). Um das deutlich zu machen, werden wir nachfolgend die einzelnen Siege jeder Seite untersuchen.

 

IV.4.a. Für die vietnamesische Regierung ist das der beste Weg für den Fall, dass TXT entführt worden ist. Im Rahmen dieses Artikels und in diesem Falle bedeutet "der beste" besser als der "Entschluss zur Lüge" (behandelt in Teil IV.2) und als die "aufrichtige Reue" (behandelt in Teil IV.3).

 

Es ist tatsächlich so, für die vietnamesische Regierung ist dieses Vorgehen eindeutig wesentlich besser als das Konzept der "aufrichtigen Reue", nach dem man sich darauf einlassen müsste, "Trịnh Xuân Thanh sofort nach Deutschland zurückreisen zu lassen". Und wenn man sich für das "Konzept des Entschlusses zur Lüge" entschiede, würde dies ganz sicher am Ende aufgedeckt werden. Das führte zu großen Peinlichkeiten und zu schwerwiegendem Gesichtsverlust sowohl im Inland als auch auf internationaler Bühne.

 

Ein Vorteil dieses Konzeptes wäre es, dass man Verlauf und Ergebnis der Verhandlungen geheim halten könnte. Insofern könnten Propagandaapparat und Presse Dank der hellsichtigen, geschickten Führung durch die Parteiführung weiterhin das Lied singen "wir siegen, und der Feind verliert". Natürlich müsste die deutsche Seite einige inhaltliche Punkte veröffentlichen, um den Forderungen der deutschen Öffentlichkeit nachzukommen. Man müsste aber nur einige Zugänge zum Internet sperren und verbieten, dass Presse und Rundfunk im Inland darüber berichten, und könnte so mehreren Millionen Bürgern ihren angenehmen Schlaf erhalten. 

 

IV.4.b. Auch für die bundesdeutsche Regierung wäre das möglicherweise die beste Lösung. Sofern Vietnam "das Konzept des Entschlusses zur Lüge" verfolgen sollte, könnte Deutschland die Beweise für die Straftat herausgeben. Wenn Vietnam aber unbeeindruckt auf seiner Argumentation beharrt, was könnte man da tun? Wenn man das hässliche Vorgehen der kommunistischen Regierung anklagt, wird die deutsche Bevölkerung abwinken und sagen "das wissen wir doch, furchtbar, immer das gleiche Thema!". Eine ökonomische Strafe betrifft beide Seiten, und sie verschlechtert die Situation der friedlichen, unschuldigen Bevölkerung. Habgierige Bürokraten dagegen verspüren weiterhin ein angenehmes Lüftchen, denn das Volkseigentum ist für sie eine unerschöpfliche Bereicherungsquelle. Am Ende wird man sich doch einigen müssen, um weiter zusammen zu arbeiten. Wenn aber Vietnam seinen Fehler anerkennen würde und einverstanden wäre, dass "Trịnh Xuân Thanh sofort nach Deutschland zurückkehren kann", dann müsste man die Folgen tragen, die in Teil IV.3.d beschrieben wurden.

 

Deutschland hat also das Auslieferungsersuchen nach Vietnam gegen TXT deshalb nicht oder noch nicht akzeptiert, weil man befürchtet, dass TXT dort kein faires, rechtsstaatliches Verfahren erhält, was realistisch ist. Wenn aber das "Konzept des gemeinsamen Sieges" unter Beobachtung durch Vertreter der deutschen Regierung, mit Verteidigung durch deutsche Anwälte und unter Zeugenschaft der deutschen Presse gewählt würde, dann würde die Möglichkeit, dass TXT in einem fairen Verfahren verurteilt wird, deutlich steigen. Und wenn TXT dieses faire Verfahren doch nicht erhielte, dann bewiese das auf eindrückliche Weise, dass die Befürchtungen der deutschen Seite richtig waren. Aus diesem Grund könnte Vietnam die Nicht- oder noch-nicht-Auslieferung nicht als Argument zur Rechtfertigung der Entführung anbringen. Das bedeutete, der Vorwurf und die Anklage der deutschen Regierung träfen ganz und gar zu.

 

Man könnte die Anwesenheit der deutschen Seite bei dem Gerichtsprozess gegen TXT in Hanoi als einen besonderen Sieg der deutschen Regierung betrachten, da die vietnamesische Regierung noch niemals eine solche „Einmischung“ akzeptiert hat. Auf diese Weise könnte man dazu beitragen, einen Modellprozess nach den Prinzipien eines wahrhaften Rechtsstaates durchzuführen, etwas, das in Vietnam noch vollkommen fremd ist. Und diesen könnte man als ersten Anstoß nehmen, die fortschrittlichen Kräfte in Vietnam zur Realisierung wirklicher Reformen zu stärken, um so einen tatsächlichen Rechtsstaat zu schaffen.

 

Solche vorbildlichen Modellprozesse regen nicht nur Veränderungen im Gerichtswesen an, sie zwingen auch die Ermittlungsbehörden und die Staatsanwaltschaften sich einer ernsthaften Selbstbefragung zu unterziehen, um nicht wiederum die alteingeübten, zur Gewohnheit gewordenen, falschen Ermittlungs- und Anklagemethoden zur Schau zu stellen. Wenn das System aus Ermittlungen – Anklage – Verhandlung in progressiver Weise verändert würde, hätte das positive Auswirkungen auf die Gestaltung einer wahrhaft demokratischen, gerechten, zivilisierten Gesellschaft, die nicht mehr nur eine provokante Floskel wäre.

 

Wenn sich der Prozess gegen TXT als Ausgangspunkt für eine solch positive Reformierung des Rechtssystems nutzen ließe, dann wäre die Unterstützung des vietnamesischen Volkes durch die deutsche Regierung in diesem Falle wahrscheinlich um einiges wirkungsvoller als alle Unterstützungsmaßnahmen der Vergangenheit. Das wäre ein Erfolg ungeahnten Ausmaßes.

 

IV.4.c. Solange die deutschen Rechtsanwälte die Verteidigung von TXT gegen die Auslieferung und für die Anerkennung als politischer Flüchtling auf deutschem Territorium betrieben, konnten sie sicher sein, dass sie gewinnen würden. Da das Ergebnis so eindeutig gewesen wäre, hätte man es nicht als großen Erfolg der Anwälte werten können. Wenn aber die Verteidigung in Vietnam erfolgt, dann ist allein die Tatsache, dass deutsche Anwälte ihr Plädoyer vor einem Gericht der SR Vietnam halten, ein großer Erfolg. Mehr noch, ihre Verantwortung läge allein darin, zu erreichen, dass TXT nicht gesetzwidrig verurteilt wird. Wenn ihnen das gelänge, hätten sie einen einmaligen, grandiosen Sieg errungen. Wenn dagegen ein ungerechtes Urteil gegen TXT gefällt würde, dann wäre das für die Öffentlichkeit nichts Neues, und niemand würde die Anwälte dafür verantwortlich machen.

 

Allerdings müsste die deutsche Seite die Bestimmungen des vietnamesischen Rechtes zum Verteidiger genau studieren (siehe Anhang), wenn die deutschen Anwälte nicht 8500 km Flugstrecke zurücklegen sollen, nur um vor dem Tor des Gerichtsgebäudes zu stehen, in dem der Prozess verhandelt wird, so wie es dem Mitglied des Deutschen Bundestages Martin Patzelt beim Besuch der Berufungsverhandlung gegen Nguyễn Hữu Vinh und Nguyễn Thị Minh Thúy am 23.9.2016 ging.

 

IV.4.d. Der Entführerring läuft Gefahr, angeklagt zu werden wegen "Spionagetätigkeit" (Artikel 99 StGB) und "Freiheitsentzug" (Artikel 239 StGB). Wenn Vietnam sich für das "Konzept der Lüge" entscheiden sollte, müsste Deutschland bis zum Äußersten gehen und notfalls vor dem internationalen Gerichtshof Klage erheben. Sofern Vietnam einverstanden wäre, "Trịnh Xuân Thanh unverzüglich nach Deutschland zurückreisen" zu lassen, würde TXT den gesamten Verlauf der Entführung schildern, was noch um vieles gefährlicher wäre. Daher ist das "Konzept des gemeinsamen Sieges" eindeutig das beste, denn nach diesem ist der Entführerring durch Vietnam am sichersten geschützt.

 

IV.4.e. Die Sympathisanten können bei Wahl des "Konzepts der Lüge" für einige Zeit weiterhin in einer Atmosphäre der begeisterten Unterstützung leben. Sobald dann aber die Machthaber das Haupt neigen müssen, werden sie ihre Kampflieder nicht mehr anstimmen können. Wenn "Trịnh Xuân Thanh unverzüglich nach Deutschland zurückreisen" könnte, wäre das eine große Beschämung für sie. Deshalb wäre nur die Akzeptanz des "Konzepts des gemeinsamen Sieges", ein gemeinsamer Sieg.

 

IV.4.f. Die vietnamesische Bevölkerung treibt gegenwärtig vor allem die Frage um: Kann man erfolgreich gegen die Korruption vorgehen in einem System, in dem die Korruption zu einem Wesenszug geworden ist, das von einem metastasierenden Krebs im letzten Stadium befallen zu sein scheint? Wenn das nicht möglich ist, dann ist jeder Kampf ohne Nutzen, und die Erfolgswahrscheinlichkeit ähnelt der einer Operation am Krebskranken, der bereits Metastasen aufweist.

 

Machtkampf und Säuberungsaktionen gegenüber einzelnen Fraktionen sind in der Politik üblich. In einem Einparteiensystem hat der Machtkampf unter den einzelnen Fraktionen auch einen positiven Effekt, weil die Politiker sich auf diese Weise gegenseitig anklagen und in Schach halten. Wenn aber die Macht sich ganz in einer Hand befände, die politisch Handelnden sich in vollkommener Übereinstimmung befänden, in korruptem Wetteifern, im Vertuschen von Landraub… dann ginge es der Bevölkerung noch weitaus schlechter.

 

TXT? Natürlich sollte einer wie er abgeurteilt werden. Aber wenn er es verdient, 10.000 Mal verurteilt zu werden, sollte man ihm doch nur einmal den Prozess machen. Um die 9.999 anderen Male für die 9.999 anderen Genossen zu sparen. Wir sollten die Lehre nicht vergessen: "Zu fürchten ist nicht der Mangel, sondern die ungleiche Verteilung."

 

Einer Schlange wagt man nicht, den Kopf abzuschlagen. Wenn man Blutegel zweiteilt, wird das sie weder vernichten noch töten. Jeder Schwerthieb wird weitere Blutegel erzeugen, was hat man davon? Deshalb soll das Ergreifen TXTs nicht als großartiges Ereignis betrachtet werden. Und der Prozesstag gegen TXT sollte nicht wie ein Fest gefeiert werden.

 

Wenn aber "Trịnh Xuân Thanh unverzüglich nach Deutschland zurückreisen" könnte und dann politisches Asyl in Deutschland erhielte, würde das vietnamesische Funktionäre darin bestärken, in aller Ruhe ihren korrupten Geschäften zum Schaden des Volkes nachzugehen und, wenn die Geschäfte auffliegen, sich ins Ausland abzusetzen und dort abzuwarten, bis ihre Chance zurückkommen würde.

 

Ganz sicher befürwortet der größte Teil der Bevölkerung eine Verurteilung von TXT. Aber die Verurteilung muss fair erfolgen, durch ein ernstzunehmendes Gericht, in Befolgung der Gesetze, und nicht durch einen willigen Vollstrecker des "Siegers der Geschichte", der aufgefahren wird, um einen politischen Gegner zur Strecke zu bringen. Eindeutig ist das "Konzept des gemeinsamen Sieges" zum Erreichen dieses Zieles am besten angebracht.

 

Wenn der am Ende von Teil IV.4.b beschriebene Traum Realität werden sollte, dann wird das System von Ermittlungen – Anklage – Gerichtsverhandlung ein anständiges werden. Es wird den Zustand beenden, dass Verdächtige auf dem Polizeirevier "Suizid begehen" oder "sich selbst züchtigen" und Hämatome am Körper verursachen. Dank dieser Veränderung wird Mẹ Nấm - Nguyễn Ngọc Như Quỳnh in 10 Jahren, wenn sie aus der Haft entlassen wird, keine Gelegenheit mehr haben, Material zu sammeln, um sich zum wiederholten Male durch "Propaganda gegen die Sozialistische Republik Vietnam" strafbar zu machen. Und wenn die Gerichte dann tatsächlich die richtigen Anklagen gegen die richtigen Personen verhandeln, dann wird womöglich die Korruption nicht mehr so grassieren wie in Zeiten, da der Kampf "gegen die Korruption schwierig ist, da wir auf die eigenen Reihen einschlagen müssen".

 

Wenn "das Leben ach so schön" ist, dann ist der größte Sieg der Gewinn des Volkes. Man wird sich erinnern, tausende Menschen werden denen dankbar sein, die sich gemeinsam für einen "gemeinsamen Sieg" eingesetzt haben. Und wer weiß, womöglich wird man gar TXT und dem Entführerring dankbar sein, weil sie die Gelegenheit eröffnet haben, eine win-win-Situation herzustellen.

 

Das heißt, nach dem "Konzept des gemeinsamen Sieges" "siegen" sogar alle 5 Seiten. Deshalb sollten wir statt "win-win" vielleicht "win-win-win-win-win" schreiben, um die Freude über den "gemeinsamen Sieg" angemessen auszudrücken.

 

IV.5. Zusammengefasst ist zu sagen, wenn es eine Entführung von TXT inmitten Berlins nicht gegeben haben sollte, dann müsste Vietnam natürlich das "Konzept des Entschlusses zur Ehrlichkeit" verfolgen. Wie in Teil IV.1 dargelegt wäre damit die deutsche Seite und die öffentliche Meinung kaum zu überzeugen.

 

Wenn die Entführung von TXT wahr ist, bieten sich 3 Varianten zur Umsetzung an. Das erste ist das "Konzept, entschlossen zu lügen". Wie in Teil IV.2 dargelegt, werden die Machthabenden in Hanoi trotz ihrer besonderen Stärke und ihrer reichen Erfahrung auf diesem Gebiet schwerlich die Anschuldigungen aus Berlin widerlegen können. Am Ende wird alles ans Tageslicht kommen.

 

Das zweite ist das "Konzept des Entschlusses zur Ehrlichkeit", dem in Teil IV.3 nachgegangen wurde. Nach diesem Konzept gesteht die vietnamesische Seite ihren Fehler ein und bittet dafür rückhaltlos um Entschuldigung, gleichzeitig akzeptiert sie die Forderungen der bundesdeutschen Regierung und lässt "TXT unverzüglich nach Deutschland zurückkehren, damit sowohl das Auslieferungsersuchen als auch der Asylantrag gemäß der gesetzlichen Vorgaben geprüft und abschließend entschieden werden können". Das ist der Weg, den die vietnamesische Seite eigentlich akzeptieren müsste, der aber schwer zu akzeptieren ist. Wenn man ihn ginge, wäre die deutsche Seite zufrieden, aber  "das Glück wird von kurzer Dauer sein", da der Umgang mit dem Fall TXT schwierig ist.

 

Das dritte ist das "Konzept des gemeinsamen Sieges", das in Teil IV.4 beleuchtet wurde. Nach dieser Variante erkennt die vietnamesische Seite wiederum ihren Fehler an und entschuldigt sich, aber sie lässt TXT nicht "unverzüglich nach Deutschland zurückreisen". Stattdessen sagt die vietnamesische Seite zu, TXT recht bald in Vietnam den Prozess zu machen, unter Beobachtung durch Vertreter der deutschen Regierung, unter Teilnahme von deutschen Anwälten am Prozess und unter der Zeugenschaft und Berichterstattung durch die deutsche Presse. Normalerweise wird die vietnamesische Seite solche Bedingungen nicht akzeptieren, weil das den heiligen Wert der Souveränität des vietnamesischen Staates verletzen würde. Da man aber gerade erst selbst die Souveränität Deutschlands verletzt hat, wäre eine solche Argumentation wie ein Schlag ins eigene Gesicht. Dieser Weg ist nicht nur realistisch, sondern besonders bemerkenswert ist, dass nach diesem Konzept alle 5 Seiten gemeinsam siegen. Das sind die Regierung Vietnams (IV.4.a), die Regierung Deutschlands (IV.4.b), die deutschen Anwälte (IV.4.c), der Entführerring (IV.4.d), der Block der Sympathisanten (IV.4.e), und insbesondere das vietnamesische Volk (IV.4.f).

 

 

V.  Wichtige Eckpunkte

 

V.1. Korruptionsbekämpfung

 

Korruption knechtet die Bevölkerung und zerstört das Land, sie tat dies in der Vergangenheit und wird es auch in Zukunft tun, und die Folgen werden Jahrhunderte überdauern. Deshalb müssen wir selbstverständlich entschlossen dagegen vorgehen.

 

In einem Rechtsstaat kann Korruptionsbekämpfung nicht auf der Grundlage von Antipathie oder Neid erfolgen, sondern sie muss auf geltendem Recht basieren: Korruption ist ungesetzliches Handeln. Man kann ungesetzliches Handeln nicht mit ungesetzlichen Mitteln bekämpfen. Deshalb muss jede Maßnahme gegen Korruption im gesetzlichen Rahmen und entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen durchgeführt werden.

 

Wer die Macht in Händen hält und ungesetzlich handelt, ist in juristischer Hinsicht dem korrupten Menschen in nichts überlegen. Mehr noch, grob widerrechtliches Vorgehen wird die Bevölkerung zu der Frage veranlassen: Sind dieser Art Leute moralisch berechtigt, als Kämpfer gegen die Korruption aufzutreten? Und gehen sie tatsächlich gegen Korruption vor, oder entledigen sie sich nur im Namen der Korruptionsbekämpfung ihrer Gegner, um in deren korrupten Fußstapfen weiter zu marschieren und die daraus erzielten Anteile neu aufzuteilen?

 

Wenn die Zweifel in der Öffentlichkeit beseitigt werden sollen, müssen unverzüglich eine Reihe von einfachen Fällen geklärt werden. Viele Missetäter halten sich ganz unbekümmert in Vietnam auf, ja, sie bekleiden öffentliche Funktionen. Warum werden die nicht festgenommen, sondern ihre Fälle auf die lange Bank geschoben? Stattdessen konzentriert man sich darauf, mit allen Mitteln eines Mannes habhaft zu werden, der ins Ausland geflohen ist? Wenn ein ehrliches Bestreben gezeigt werden soll, gegen Korruption vorzugehen, dann muss man die einfachen Dinge zuerst tun, was bedeutet, sich die Schädlinge in den eigenen Reihen zuerst vorzunehmen. Das ist einfach, weil es keinen Widerstand aus den anderen Fraktionen geben wird, sondern man noch den angenehmen Ruf des "gerechten Herrschers" erwerben wird. Der Grad der Korruption unterscheidet sich kaum. Sowieso werden Sondermaschinen-Berechtigten straflos bleiben. Aber Fluggäste der ersten Klasse, der Businessklasse und der Economy-Klasse, die gibt es doch in jeder Fraktion.

 

V.2. Der Fall TXT

 

Sofern TXT tatsächlich aus Berlin entführt wurde, um ihn nach Hanoi zu bringen, damit er dort "ein Geständnis ablegt", so ist das absolut inakzeptabel. Ein solches Vorgehen stellt eine ernsthafte Verletzung des deutschen, des internationalen aber auch des vietnamesischen Rechts dar. Deshalb kann eine solche Handlung nicht als Maßnahme der Korruptionsbekämpfung angesehen werden. Es gibt keine Rechtfertigung für ein solch anmaßendes Agieren.

 

In diesem Falle bestünde die vernünftigste Wiedergutmachung darin, den Fehler schnellstens zuzugeben, eine aufrichtige Entschuldigung gegenüber Deutschland auszusprechen und in Gesprächen mit Deutschland die beste Lösung für beide Seiten herauszufinden, nicht nur, um die negativen Folgen zu überwinden, sondern auch, um in Zukunft effektiv zusammenzuarbeiten.

 

Wenn jemand sein persönliches Ansehen über die Selbstachtung des Volkes, über die Interessen des Staates stellt und versucht, die Wahrheit zu leugnen oder diese zu lange zurückzuhalten, kann das ungeheure, nicht vorauszusehende Folgen nach sich ziehen. Dann wird sich die Öffentlichkeit die Frage stellen müssen: Wer trägt hinsichtlich des entstandenen Schadens für unser Volk, für unser Land größere Schuld, TXT oder der Entführerring? Und wenn die Korruptionsbekämpfung mit einem noch größeren Schaden einhergeht als die Korruption selbst, wozu dann der Kampf?

 

Bei der Lösung des Problems um TXT ist zu beachten: Die gegenwärtigen Irritationen betreffen nicht nur die Beziehungen zwischen der deutschen und der vietnamesischen Regierung, sondern auch die zwischen den deutschen Anwälten von TXT und der deutschen Regierung sowie zwischen den deutschen Anwälten und der vietnamesischen Regierung. Rechtsanwälte in Vietnam können von den Regierenden zum Gehorsam gezwungen werden, die Rechtsanwälte in Deutschland dagegen folgen ausschließlich dem deutschen Recht. Die deutsche Regierung hat keine Gewalt über sie. Die deutsche Regierung kann mit der vietnamesischen Regierung Vereinbarungen treffen, ihr entgegen kommen, wenn aber diese Vereinbarungen das deutsche Recht verletzen, wird die deutsche Anwaltschaft das nicht hinnehmen. In Deutschland ist es möglich, dass ein Anwalt ein Gerichtsverfahren gegen die Regierung gewinnt, das bringt ihm viel Ruhm und dem Berufsstand einen guten Ruf ein. Das lässt sich nicht einfach übergehen. Die deutsche Regierung kann in Bezug auf verschiedene Ziele und Interessen Kompromisse eingehen. Die deutschen Anwälte von TXT haben aber nur ein einziges Ziel, das an ihre eigenen Interessen geknüpft ist, das ist der Sieg in diesem Verfahren. Daher ist der Faktor der deutschen Anwälte in jede Überlegung einzubeziehen.

 

V.3. An die Öffentlichkeit

 

Im Verfahren TXT hat die deutsche Regierung den Bestimmungen des deutschen Rechts und den Prinzipien eines Rechtsstaates entsprechend gehandelt. Deshalb kann man die Tatsache, dass Deutschland dem Auslieferungsersuchen Vietnams gegen TXT nicht nachgekommen ist, nicht als Argument anführen, um "den präzedenzlosen und eklatanten Verstoß gegen deutsches Recht und gegen das Völkerrecht" zu rechtfertigen. Man muss verstehen, dass die erboste und unerbittliche Reaktion Deutschlands vollkommen gerechtfertigt ist.

 

Wenn jemand die Vorgehensweise und die Reaktion der deutschen Seite im Fall TXT nicht versteht, soll er sich durch Studien und Recherchen um ein Verständnis bemühen, um die rechtliche Grundlage dieser Vorgehensweise zu begreifen. Er soll nicht zu selbstbewusst sein in Bezug auf die eigenen Kenntnisse, sich nicht im Bunker seines Denkens verstecken und bedenkenlos unsinnige Kritiken herausschießen. Und er soll nicht vergessen: Die Angelegenheit hat sich auf deutschem Territorium ereignet, es galt also deutsches Recht, und nicht das "Gesetz des Dschungels".

 

Die unvoreingenommene Unterstützung des Kampfes gegen Korruption ist gut und richtig. Aber man muss mit klarem Verstand agieren, um das Wesen eines jeden Gefechts und die Angemessenheit einer jeden Maßnahme zu erkennen. Es ist ähnlich wie bei einem Fußballspiel: man muss zumindest auseinanderhalten können, welche Mannschaft gegen welche spielt und auf welche Weise. Man kann nicht, sobald das Spiel beginnt, in begeistertes Schreien ausbrechen, ohne darauf zu achten, ob dort der Fußball oder ein Spieler getreten wird, um dann zu schimpfen, wenn der Schiedsrichter die rote Karte zieht.

 

 

Anhang

Einige Dinge, die Deutschland hinsichtlich der Verteidiger beachten muss

 

Um unter den andersartigen Umständen erfolgreich zu sein, sollte die deutsche Regierung ein angemessenes Verteidigerteam zusammenstellen. Natürlich können die deutschen Anwälte, die TXT beauftragt hat, wie zum Beispiel Frau Petra Isabel Schlagenhauf und Herr Victor Pfaff, diesem Team angehören. Aber es sollten einige Anwälte dazukommen, die sich auskennen und Erfahrungen haben mit einem Verhandlungsumfeld, das dem Vietnams ähnelt. Darüberhinaus sollte die deutsche Seite im Verlauf der Absprachen darauf achten, dass die vietnamesische Seite die Mitglieder des deutschen Verteidigerteams als "Verteidiger" von TXT im Sinne der Bestimmungen der Strafprozessordnung Nummer 101/2015/QH13 anerkennt.

 

Es ist zu achten auf die Bestimmungen des Artikels 72 Absatz 1 Strafprozessordnung:

"Der Verteidiger ist eine vom Beschuldigten beauftragte oder von dem für die Prozessführung zuständigen Staatsorgan bestellte Person ..."

Man muss wissen, dass in Vietnam der Beschuldigte bzw. der Angeklagte oft gezwungen wird, einen Anwalt schriftlich abzulehnen. Deshalb sollte, wenn ein Verteidiger auf diese Weise von TXT abgelehnt wurde, die deutsche Seite von der vietnamesischen Seite verlangen, diesen aufzunehmen unter "vom prozessführenden Staatsorgan bestellt".

 

Darüber hinaus ist zu achten auf die Festlegungen des Artikel 72 Absatz 2 Strafprozessordnung, zu den Personen, die als Verteidiger auftreten können. Das sind:

"a) Rechtsanwälte;

 b) Vertreter des Beschuldigten;

 c) Verteidiger des Volkes …"

 

Man sollte nicht einfach annehmen, die von Deutschland eingesetzten Verteidiger seien alle Anwälte und fielen daher unter die Kategorie der "Rechtsanwälte". Sie sind nur nach der deutschen Norm "Anwälte". In Vietnam gehört nach dem Rechtsanwaltsgesetz Nummer 65/2006/QH11, zu den "Anforderungen an Rechtsanwälte", dass sie "dem Vaterland treu dienende vietnamesische Staatsbürger" sind (Artikel 10), und nach den "Bedingungen für die Ausübung des Anwaltsberufes" müssen sie "über eine Zulassung als Rechtsanwalt verfügen und Mitglied einer Anwaltskammer sein" (Artikel 10). Es dürfte schwer sein, einen deutschen Anwalt zu finden, der diese Bedingungen erfüllt, "vietnamesischer Staatsbürger" ist, über eine "Zulassung als Rechtsanwalt" (von Vietnam) verfügt und "Mitglied einer Rechtsanwaltskammer" (von Vietnam) ist.

 

Die deutschen Anwälte unter der Kategorie "Verteidiger des Volkes" aufzustellen ist auch nicht möglich, da nach Artikel 72 Absatz 3 "Verteidiger des Volkes vietnamesische Staatsbürger sind, … die durch das Komitee der Nationalen Front Vietnams oder durch eine von deren Mitgliedsorganisationen ausgewählt werden ...".

 

Daher muss die deutsche Seite, wenn sich keine andere Möglichkeit mehr bietet, von der vietnamesischen Seite verlangen anzuerkennen, dass die Mitglieder des deutschen Verteidigerteams der verbleibenden Kategorie angehören, nämlich der der "Vertreter des Beschuldigten".

 

Wenn über die Verteidiger keine konkreten Absprachen getroffen werden, kann es passieren, dass man sich in einer Situation wiederfindet, in der man hinters Licht geführt wurde. Zum Beispiel: Wenn die deutschen Rechtsanwälte den Verhandlungsraum betreten wollen, könnten sie nach Kontrolle ihrer Papiere daran gehindert werden mit der Begründung, dass sie die Kriterien an einen Verteidiger nach den Bestimmungen des vietnamesischen Rechts nicht erfüllen. Bis das Auswärtige Amt der BRD sich in dieser Sache einschalten kann, ist der Prozess schon abgeschlossen, da Gerichtsverhandlungen in Vietnam innerhalb eines Tages abgeschlossen werden können und nicht, wie in Deutschland, monate- oder gar jahrelang dauern. 

 

21. August 2017



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